Überflüssig? Weitere Therapien kommen unter die Lupe

Der Bund hat drei grundversicherte Leistungen bestimmt, die auf ihren Nutzen überprüft werden sollen. Es geht um Diabetes, Arthrosen und Knochenbrüche.

, 11. Juli 2016 um 13:33
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Das Innendepartement hat drei neue Themen bestimmt, wo grundversicherte Leistungen auf ihren Nutzen hin überprüft werden sollen. Zur Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen will der Bundesrat bekanntlich medizinische Leistungen und Gesundheitstechnologien systematischer auf ihren Nutzen hin überprüfen lassen. Deshalb beschloss er im Mai, im Bundesamt für Gesundheit BAG eine Einheit aufzubauen, mit der das Health Technology Assessment gestärkt werden soll.
Nun hat das EDI festgelegt, welche neuen Themen im laufenden Jahr mit dieser Art Assessment überprüft werden sollen. Und zwar beschloss das BAG unter Einbezug der Stakeholder und diverser Kommissionen, dass als nächstes folgende drei Themen überprüft werden:

  • Die tägliche Blutzuckerselbstmessung bei Patienten mit nicht-insulin pflichtigem Diabetes mellitus Typ 2;
  • der Einsatz von Chondroitinsulfat-haltigen Arzneimitteln in der Behandlung von Gelenksarthrosen;
  • die routinemässige Entfernung von Osteosynthesematerialien – wie Schrauben, Platten, Nägel, Drähte –, die zur Behandlung von Knochenbrüchen eingesetzt werden.

Bis 100 Millionen Franken an Einsparungen?


Insgesamt wird bei diesen drei Leistungen von einem Einsparpotenzial von schätzungsweise 100 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen, so die Mitteilung aus Bern. 
In einem nächsten Schritt vergibt das BAG Aufträge an externe Institutionen zur Erarbeitung der Assessment-Berichte. Erweisen sich die Leistungen – oder Teilbereiche davon – als nicht wirksam oder unnötig, sollen sie nicht mehr von der Grundversicherung vergütet werden.
Im Rahmen des Pilotprogramms 2015-2017 laufen bereits drei Prüfungen. Dabei geht es um Kniearthroskopien, Wirbelsäuleneingriffe und Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie. 
Die Eingabe von Themenvorschläge für das nächste Jahr steht wiederum allen offen: Wer will, kann seine Vorschläge bis Ende Oktober 2016 beim BAG eingeben.
Zur Mitteilung des EDI: «Stärkung HTA: weitere medizinische Leistungen werden überprüft»
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