Der Liechtensteinische Krankenkassenverband
(LKV) hatte Ruth Kranz-Candrian vorgeworfen, sie habe in den Jahren 2010 und 2011 zu viel abgerechnet. Ein Schiedsgericht sprach sich bereits im August gegen eine Klage gegen die Ärztekammerpräsidentin aus.
Daraufhin legte der LKV Berufung ein. Nun bestätigt das Obergericht das Urteil in vollem Umfang, wie das «Liechtensteiner Vaterland» (Print) berichtet. Alle Vorwürfe des LKV gegen Ruth Kranz-Candrian sind dem Gericht zufolge unbegründet.
Der LKV hat das Urteil nicht angefochten; das Urteil des Obergerichtes ist somit rechtskräftig.
Die politische Frage
Die Verfahrenskosten belaufen sich auf über eine Viertelmillion Franken. Diese Kosten müssen vollumfänglich vom Krankenkassenverband getragen werden.
Ruth Kranz-Candrian gab sich erleichtert über den erneuten vollumfänglichen Freispruch. «Es wurde ein massiver Druck auf mich aufgebaut, wie auf jeden Arzt, gegen den ein Wirtschaftlichkeitsverfahren eröffnet wird.» Sie glaubt das Verfahren sei letztendlich aus politischen Gründen erfolgt. «Wenn ich nicht Präsidentin der Ärztekammer wäre, frage ich mich, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet worden wäre», so die Ärztekammerpräsidentin.
Im Hintergrund steht, dass es im «Ländle» letztes Jahr zu einem
Tarifkampf gekommen war – in dessen Verlauf die Ärztekammer die OKP-Verträge (vorübergehend) gekündigt hatten.