Die Aufräumarbeiten nach der Corona-Krise sind in vollem Gang. Dies führt auch zu juristischen Auseinandersetzungen, wie ein Spital in Deutschland jetzt erfahren muss. Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei leitende Mediziner und die Geschäftsführung des
Ernst von Bergmann Klinikum ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es bestehen laut der Strafverfolgungsbehörde «zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass sich Patienten während ihrer stationären Behandlung in dem Spital durch pflichtwidrige Versäumnisse der Beschuldigten mit dem SARS-CoV-2-Virus vermeidbar infiziert haben und ein Teil von ihnen infolge der hervorgerufenen Infektion an Covid-19 verstorben sind.»
Massnahmen nicht rechtzeitig ergriffen
Im Potsdamer Spital mit über 1'000 Betten und 2'300 Mitarbeitenden hatten sich im März Covid-19-Infektionen bei Patienten und Mitarbeitenden gehäuft: Von Ende Januar bis Ende April waren 140 Patienten und 208 Angestellte positiv getestet worden; 47 Corona-Patienten starben in der Klinik.
Den Medizinern und der inzwischen beurlaubten Geschäftsleitung werden «fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung» im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung schreibt.
Verstoss gegen das Infektionsschutz-Gesetz
Die
Ärzte werden beschuldigt, Erkrankungen oder Verdachtsfälle nicht oder verspätet gemeldet zu haben. Dadurch sei es nicht möglich gewesen, Rückschlüsse auf die epidemiologische Lage zu ziehen und entsprechende Massnahmen anzuordnen, «wodurch möglicherweise Infektionen oder gar der Tod von Patienten hätte verhindert werden können», steht
in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter.Ferner sollen es die Beschuldigten verabsäumt haben, im Ausbruchsmanagement kompetente Personen in die Krankenhauseinsatzleitung zu integrieren. Und möglicherweise haben sich die Ärzte durch ihr Verhalten auch wegen eines Verstosses gegen das Infektionsschutz-Gesetz strafbar gemacht.
Arbeitsverhältnisse nicht unmittelbar betroffen
In einer Mitteilung erklärte die Spitalleitung, sie werde die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung des Sachverhalts umfassend unterstützen. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens sei jedoch keine Vorentscheidung über die Frage einer Anklageerhebung. «Insofern sind die Arbeitsverhältnisse von der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens nicht unmittelbar betroffen.»