EPD: Pflicht in Deutschland, Wunschdenken in der Schweiz

Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.

, 1. Oktober 2025 um 13:21
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Erst durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis gibt der Patient den Ärzten Zugriff auf seine Gesundheitsdaten.. Bild: Screenshot/ ARD
Ab sofort sind Arztpraxen und Spitäler in Deutschland verpflichtet, Patientendaten in die elektronische Patientenakte (ePA) einzutragen. Eingeführt wurde sie bereits Ende April, nach rund 20 Jahren Entwicklungsarbeit.
Mehr als 93 Prozent der (Zahnarzt-)Praxen und Apotheken in Deutschland seien technisch ausgestattet, um mit der ePA arbeiten zu können, schreibt die Betreibergesellschaft Gematik. Insgesamt wurden seit dem Start der ePA Anfang Jahr rund 70 Millionen Patientenakten für gesetzlich Versicherte angelegt.
Für Patienten bleibt die Nutzung freiwillig: Wer der ePA widerspricht, kann seine Akte löschen lassen. Auch welche Daten Ärzte einsehen dürfen, entscheidet jeder Patient selbst.

Und die Schweiz ?

Hierzulande nutzt bekanntlich kaum jemand ein elektronisches Patientendossier (EPD). Laut einem Beitrag in der «NZZ» vom vergangenen Juni haben bisher nur 1,2 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer ein EPD eröffnet. Alfred Angerer, Professor für Management im Gesundheitswesen an der ZHAW, bezeichnete die Lage als «desolat» – bei diesem Tempo würde es noch über 1'200 Jahre dauern, bis alle Bürger ein EPD hätten.
Grund für den Stillstand ist das föderale System: Leistungserbringer müssen sich in sogenannten Stammgemeinschaften organisieren und können ihre eigene Plattform wählen. Nicolai Lütschg, Geschäftsführer von E-Health Aargau, kritisierte in der «NZZ» die ursprüngliche Gesetzesgrundlage als mutlos und zu kompliziert.
Das führte zu einem verwirrenden Flickenteppich von Angeboten, der vielen Fachleuten keinen unmittelbaren Nutzen bringt, während die Investitionen in IT und neue Abläufe hoch bleiben.
Der Bund plant nun eine Kehrtwende: Künftig soll es nur noch eine zentrale Plattform geben, die der Staat bereitstellt und weiterentwickelt. Bis diese Lösung flächendeckend umgesetzt ist, werden jedoch Jahre vergehen. Unklar bleibt zudem, was mit den bisherigen EPD-Plattformen geschieht.
Ganz anders sieht es in Deutschland aus: Dort werden Infrastruktur und Standards von einem einzigen Betreiber festgelegt und kontrolliert, während die gesetzlichen Krankenkassen für die ePA ihrer Versicherten verantwortlich sind.
Anfang des Jahres wurde allen Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte bereitgestellt – sofern sie nicht widersprochen haben.


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