Das Spital Männedorf erhielt für die abgesagten Eingriffe und Therapien während des ersten Lockdowns im Jahr 2020 rund 260'000 Franken Covid-Entschädigung. Das war dem Spital zu wenig, es verlangte über 800'000 Franken für den Ertragsrückgang und ging bis vor das Zürcher Verwaltungsgericht.
Vor dem Hintergrund der Behandlung von vergleichsweise vielen ausser-kantonalen Covid-Patientinnen und -Patienten erzielte das Spital eine (theoretische) Ertragserhöhung von über einer halben Million Franken. Da die anderen Kantone nicht zahlen wollten, beschloss die Zürcher Regierung die Entschädigung «auf Grundlage einer Nettobetrachtung» zu berechnen, was dazu führte, dass die Covid-Entschädigungen insgesamt sanken.
Nach Ansicht des Zürcher Verwaltungsgerichts hat der Kanton damit richtig gehandelt, wie mehrere Medien berichten. Es gebe kein Verbot, auch Erträge mit ausser-kantonalen Patienten zu berücksichtigen, wie aus dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes hervorgeht.