Die heroingestützte Behandlung wird in der Schweiz seit 1994 angewandt und hat bei Patienten und in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Doch viele Abhängige werden älter, leiden oftmals an mehreren Krankheiten und sind weniger mobil. Zudem verändern sich im Laufe der Zeit ihre Konsummuster. Auch ein abgelegener Wohnort oder das Verbüssen einer Freiheitsstrafe können es erschweren, täglich ein entsprechendes Heroin-Abgabe-Zentrum aufzusuchen. Rund 20'000 Menschen konsumieren aktuell noch regelmässig Heroin.
Der Bund will auf diese Veränderungen reagieren und die Abgaberegeln besser auf die Patienten-Bedürfnisse abstimmen: Neu sollen die Zentren die Abgabe von Diacetylmorphin an geeignete externe Einrichtungen delegieren können. Dabei kann es sich um Altersheime, Spitäler, Gefängnisse oder Apotheken handeln. Der Patient kann die Medikamente dort abholen und der Anfahrtsweg entfällt.
Gute Erfahrungen während Corona-Pandemie
Bereits während der Corona-Pandemie wurden die Kriterien zum Abholen der Tagesdosen vorübergehend flexibler ausgestaltet. Es wurden in der Praxis gute Erfahrungen damit gemacht. Dies hat den Bundesrat in seiner Haltung bestärkt, die neuen Regeln auch für die Zukunft beizubehalten.
Verschreibung in der Verantwortung der Ärzte
Die Verschreibung des Heroins soll aber weiterhin in der Verantwortung der Zentren und den zuständigen Ärztinnen und Ärzten bleiben. Zudem soll es möglich sein, in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen abzugeben.