Spitäler privatisieren: Ja – aber nicht als AG

Der Gesundheitsökonom Heinz Locher plädiert für ein Gegenmodell: Stiftungen wären die bessere Lösung.

, 3. August 2016 um 08:36
image
  • spital
  • zürich
  • kantonsspital winterthur
Aktueller Aufhänger ist natürlich das Kantonsspital Winterthur: Die Zürcher Regierung will es in eine AG überführen – und dabei allerdings die Mehrheit behalten.
Dies stösst auf Kritik von linker Seite: Dort fürchtet man negative Folgen der Gewinnorientierung einer AG, für die Patienten wie für das Personal. Aber es gibt auch Kritik aus eher bürgerlicher Warte. Dort wird eingewendet, dass der Wechsel der Rechtsform gar nichts ändert am Grundproble: Der Kanton wäre als Aktionär immer noch genauso «befangen» im Umgang mit dem KSW wie zuvor.
Der «Landbote» bringt also eine dritte Variante ins Spiel, die bislang – interessanterweise – kaum diskutiert wurde in Zürich: Weshalb überführt man das Spital nicht in eine Stiftung?

Rollenkonflikt würde gelöst

Als grosser Befürworter dieses Modells tritt dabei Heinz Locher auf, der bekannte Gesundheitsökonom aus Bern. Er verweist denn auch auf das Beispiel des Inselspitals: Das ist seit 1354 als Stiftung konstiuiert. 
«Der Rollenkonflikt, den viele Kantone durch die Verselbstständigung von Spitälern bereinigen wollen, kann damit gelöst werden», so Locher. «Allerdings sollte die Kantonsregierung nicht den Stiftungsrat wählen.» Wenn hingegen eine Aktiengesellschaft gegründet werde und der Kanton die Mehrheit daran behält, bleibe er in der Verantwortung.

Kann man das den Bürgern zutrauen?

Der Weg über eine AG solle letztlich zum Verkauf des ganzen Spitals führen, deutet der Gesundheitsexperte die Privatisierungsschritte in Zürich. Aber man traue der Öffentlichkeit wohl nicht zu, ein öffentliches Spital direkt an Private zu verkaufen oder in eine gemeinnützige Stiftung zu überführen. 
Das führt in der Schweiz zur häufigen Situation, dass es verselbstständige Spitäler als AG's gibt, die aber voll im Portfolio des Staates bleiben und nicht einmal teilweise privatisiert worden sind.

Gefahr politisch genehmer Verwaltungsräte 

Dass die Regierungen dann ihren Einfluss behalten – etwa über den Verwaltungsrat – ist für Locher eher ein Risiko: Die Gefahr bestehe, «dass die Regierung eher einen politisch genehmen Verwaltungsrat wählt als einen wirtschaftlich kompetenten». 
Stiftungen hätten hier doch einen Vorteil: Sie verfolgen ein einziges Ziel, nämlich die Erfüllung des Stiftungszwecks. «Damit sind sie unabhängiger von Dritteinflüssen», so Heinz Locher im «Landboten».
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Gericht stoppt Thurgau: Zürcher Reha-Planung tritt in Kraft

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht eingetreten. Damit kann der Kanton Zürich seine neue Reha-Planung nun vollständig umsetzen.

image

GZO Spital Wetzikon: Querschüsse vor der Abstimmung

Offenbar kritisiert die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli kurz vor der Abstimmung mangelnde Transparenz der Spitalleitung und bekräftigt: Unterstützung vom Kanton gibt es nicht.

image

Spital Männedorf will sich Zukunft mit Mietwohnungen sichern

Das Spital baut eine Villa um und vermietet sie an Gutbetuchte. Die Mieteinnahmen gehören zur Finanzstrategie.

image

Die neue CEO des Spitals Bülach kommt vom Basler Universitätsspital

Sabrina Gänsbacher wird im Juni die Nachfolgerin von Doris Benz im Spital Bülach.

image

Pharmagelder 2024: Zuwendungen an Schweizer Ärzte steigen leicht

2024 erhielten Ärzte, Spitäler und Fachgesellschaften zusammen 262 Millionen Franken – 16 Millionen mehr als im Jahr davor.

image

Die 10-Prozent-Illusion der Schweizer Spitäler

Eine Betriebsrendite von zehn Prozent galt lange als Überlebens-Formel für Akutspitäler. Womöglich ist dieser Richtwert zu tief. Die Beratungsfirma PwC fordert mehr Effizienz – die Spitäler höhere Tarife.

Vom gleichen Autor

image

Spital heilt, Oper glänzt – und beide kosten

Wir vergleichen das Kispi Zürich mit dem Opernhaus Zürich. Geht das? Durchaus. Denn beide haben dieselbe Aufgabe: zu funktionieren, wo Wirtschaftlichkeit an Grenzen stösst.

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.