Auch Oberärzte und Oberärztinnen werden immer öfters befristet angestellt. Dies obschon sie nicht mehr in Ausbildung sind. Das sorgt bei den Betroffenen grundsätzlich für wenig Planungssicherheit - kann aber auch konkrete negative Folgen haben. Wenn Frauen schwanger werden und die befristete Anstellung vor der Geburt endet, drohen sie nach der Geburt ohne die Leistungen der bruflichen Mutterschaftversicherung dazustehen. So war das auch an den beiden Stadtzürcher Spitäler. Eine Oberärztin des Triemlispitals hat sich mit der Unterstützung des Verbands der Spitalärzte Zürich (VSAO) gegen diese Praxis gewehrt. Die Fachstellen für Gleichstellung von Stadt und Kanton Zürich gaben ihr Recht. Es handle sich um eine indirekte Diskriminierung.
Praxis geändert
Die Stadt Zürich hat inzwischen reagiert: Der zuständige Stadtrat, Gesundheitsvorsteher Andreas Hauri (GLP), hat eine Praxisänderung an den beiden Stadtspitälern Triemli und Waid angeordnet. Bei einer Schwangerschaft werden befristete Anstellungen automatisch bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verlängert, wie der «Tages Anzeiger» schreibt. Die Neuerung freut den VSAO. Es gebe jedoch weiterhin Spitäler, Institutionen und private Arbeitgeber, bei denen es noch keine solche Regelung gäbe.
Existieren bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Institution Regelungen, wenn befristet angestellte Mitarbeiterinnen schwanger werden? Schreiben Sie uns an
info@medinside.ch