Der Bund greift durch:
Boni-Zahlungen für Medizinerinnen und Mediziner sollen künftig nicht mehr möglich sein. Doch es gibt weitere monetäre Fehlanreize im System, die zudem teilweise Bestimmungen des KVG verletzen. Letzteres schreibt vor, dass von Lieferanten gewährte Vergünstigungen weitergegeben müssen. Zudem besteht eine Transparenzpflicht. Doch nicht immer werden diese Bestimmungen eingehalten. Die Folge: Fehlanreize und eine Mengenausweitung. Wie solche sogenannten Kick-Backs zustande kommen, zeigt ein Vertragswerk, welches der «Sonntagsblick» publik machte.
Satter Zusatzverdienst
Diesem liegt ein Vertrag der US-Firma Nevro vor. Diese liefert Implantate für Schmerzpatienten. Die Stimulatoren kosten einzeln rund 50'000 Franken. Bereits beim zweiten Gerät gewährte die Firma 2019 einen Rabatt von mindestens 10 Prozent. Setzte ein Mediziner zehn der Implantate ein, konnte er gar mit einer Kick-Back-Zahlung von bis zu 102'000 Franken (rund 20 Prozent) rechnen.
So sah das Rabattprogramm von Nevro 2019 aus. | Ausriss aus dem Sonntagsblick.
Doch offenbar wurde diese Geschäftspraktik selbst der US-Firma zu heikel. Gemäss dem
SoBli hat sie das seit 2017 aktive «Nevro Partnership Program» angepasst. Die Zeitung zitiert wie folgt aus einem Antwortschreiben der Firma: «Wir haben letztes Jahr im Zusammenhang mit einer internen Überprüfung unsere Richtlinien für Rabatte verschärft. Das steht im Einklang mit der Schweizer Gesetzgebung. Infolgedessen wurden einige Verträge in der Schweiz angepasst, um den neuen Unternehmensstandards zu entsprechen.»