So will Alain Berset das Boni-Verbot an Spitälern durchsetzen

Der Bundesrat hat sich für mehrere wichtige Änderungen im Spitalmarkt entschieden: So sollen Boni-Regeln künftig mit der Spitalliste verknüpft werden.

, 13. Februar 2020 um 07:14
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Alain Berset greift weiter in den Spitalmarkt ein. Am Mittwoch hat der Gesamtbundesrat auf Antrag des Gesundheitsministers entschieden, die Anforderungen für die Planung der Spitäler und Pflegeheime weiter zu vereinheitlichen.
Unter anderem «dürfen die Spitäler auf kantonalen Spitallisten keine mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni mehr auszahlen.» Ziel sei es, die «medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung» zu bekämpfen. Etwa jeder vierte Kaderarzt soll schätzungsweise unter Vertrag mit Bonuszielen stehen, der auf Anzahl der Fälle oder anderen Kriterien basiert. 

Zusatzversicherung nicht davon betroffen

Betroffen davon sind auch Privatspitäler, wenn Sie weiterhin einen Leistungsauftrag erhalten und über die Grundversicherung abrechnen wollen. Allerdings fallen die Leistungen aus Zusatzversicherungen nicht unter die neue Regelung. Oftmals werden Zusatzversicherte laut Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aber häufiger operiert. 
Auch das Parlament will Spitäler diesbezüglich an die kurze Leine nehmen. Der Nationalrat - und voraussichtlich auch der Ständerat - haben einem Vorstoss für mehr Vergütungstransparenz zugestimmt. Dieser will Spitäler dazu verpflichten, die höchsten Löhne mit sämtlichen Leistungen für Zusatzversicherte oder aus Expertentätigkeiten offenzulegen.

Tarifberechnung: einheitliche Regelung

Zudem hat der Bundesrat entschieden, die Spitaltarife für den stationären Bereich künftig schweizweit gleich zu ermitteln. Heute kann die Methode zur Berechnung dieser Fallpauschalen (DRG) durch die Kantone unterschiedlich sein. Damit greift Alain Berset auch stärker in den Machtbereich der Kantone ein.
Ferner sollten Kantone die Planung der Spitäler und Pflegeheime stärker koordinieren müssen. Der Bundesrat verlangt darüber hinaus von den Kantonen, sämtlichen Listenspitälern Mindestfallzahlen vorzuschreiben. Die Massnahmen dienen hauptsächlich dazu, die die Kosten im stationären Bereich zu dämpfen. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Änderungen werden auf dem Verordnungsweg umgesetzt. 
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