Alain Berset greift weiter in den Spitalmarkt ein. Am Mittwoch hat der Gesamtbundesrat auf Antrag des Gesundheitsministers entschieden, die Anforderungen für die Planung der Spitäler und Pflegeheime weiter zu vereinheitlichen.
Unter anderem «dürfen die Spitäler auf kantonalen Spitallisten keine mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni mehr auszahlen.» Ziel sei es, die «medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung» zu bekämpfen. Etwa jeder vierte Kaderarzt soll schätzungsweise unter Vertrag mit Bonuszielen stehen, der auf Anzahl der Fälle oder anderen Kriterien basiert.
Zusatzversicherung nicht davon betroffen
Betroffen davon sind auch Privatspitäler, wenn Sie weiterhin einen Leistungsauftrag erhalten und über die Grundversicherung abrechnen wollen. Allerdings fallen die Leistungen aus Zusatzversicherungen nicht unter die neue Regelung. Oftmals werden Zusatzversicherte laut Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aber häufiger operiert.
Tarifberechnung: einheitliche Regelung
Zudem hat der Bundesrat entschieden, die Spitaltarife für den stationären Bereich künftig schweizweit gleich zu ermitteln. Heute kann die Methode zur Berechnung dieser Fallpauschalen (DRG) durch die Kantone unterschiedlich sein. Damit greift Alain Berset auch stärker in den Machtbereich der Kantone ein.
Ferner sollten Kantone die Planung der Spitäler und Pflegeheime stärker koordinieren müssen. Der Bundesrat verlangt darüber hinaus von den Kantonen, sämtlichen Listenspitälern Mindestfallzahlen vorzuschreiben. Die Massnahmen dienen hauptsächlich dazu, die die Kosten im stationären Bereich zu dämpfen. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Änderungen werden auf dem Verordnungsweg umgesetzt.