Qualitätsmessungen auch für den Praxis-Bereich

Der Bundesrat will einen weiteren Qualitätsschub im Gesundheitswesen. Ein Kassenprämien-Beitrag soll die Programme dazu finanzieren.

, 7. Dezember 2015 um 10:27
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Der Bundesrat möchte weitere Qualitätsprogramme im Gesundheitswesen. Damit sollen Spitäler, Ärzte, Spitex-Dienste oder Heime bei einer weiteren Verbesserung ihrer Behandlungsprozesse unterstützt werden – und es soll einheitliche Standards geben.
Ein Punkt dabei: Der Bundesrat will, dass weitere Indikatoren entwickelt werden, welche die Qualität medizinischer Leistungen messen und beurteilen. Bereits heute gibt es bekanntlich solche Indikatoren für die Akutspitäler – nun sollen Ähnliches auch im ambulant-ärztlichen Bereich entwickelt werden, um die Transparenz zu erhöhen.

Tragende Rolle für die Stiftung Patientensicherheit

Für die Umsetzung – so der Vorschlag der Landesregierung – wird der Bund auch in Zukunft mit bestehenden Organisationen zusammenarbeiten und die Aktivitäten in einem Netzwerk besser koordinieren und ausbauen. Eine Fachstelle im Bundesamt für Gesundheit BAG wird Aufträge vergeben, die Arbeiten koordinieren und Vorschläge für nationale Programme und Projekte erarbeiten.
Eine tragende Rolle soll offenbar erneut die Stiftung Patientensicherheit Schweiz spielen; die Stiftung führt ja jetzt schon Pilotprogramme durch, etwa zur sicheren Chirurgie und zur Medikationssicherheit.



Kommission «Qualität in der Krankenversicherung»

Die Finanzierung erfolgt über einen jährlichen Beitrag der obligatorisch versicherten Erwachsenen und jungen Erwachsenen von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, was derzeit pro Versicherten höchstens rund 3,50 Franken im Jahr bedeutet.
Zur Begleitung der Arbeiten schlägt der Bundesrat weiter die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission «Qualität in der Krankenversicherung» vor. Sie soll den Bundesrat in strategischen Fragen und bei der Vergabe von Programmen und Projekten an Dritte beraten. Damit soll das spezifische Fachwissen von Gesundheitsfachleuten, Kantonen, Leistungserbringern, Versicherern und Patienten frühzeitig einbezogen wird.
Zur Mitteilung des BAG: «Mehr Patientensicherheit dank nationalen Qualitätsprogrammen»
Wie geht es weiter? Die Regelung einer dauerhaften Finanzierung und die Einsetzung einer beratenden Kommission bedingen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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