Prämien-Zuschlag in elf Kantonen

Viele Versicherte müssen 2016 einen Zuschlag bezahlen. Er beträgt maximal 48 Franken.

, 25. August 2015 um 10:14
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  • versicherer
  • bundesamt für gesundheit
Zwischen 1996 und 2013 wurden in einigen Kantonen im Verhältnis zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenkassenprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht wird zwischen 2015 und 2017 teilweise ausgeglichen. Deshalb müssen die Versicherten in elf Kantonen 2016 erneut einen Prämienzuschlag bezahlen.  
Es sind dies die Kantone Bern, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Solothurn, Baselland, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Jura mit einem Zuschlag von 48 Franken, im Kanton Luzern sind es 18 Franken. Aus diesen Zuschlägen resultiert insgesamt eine Summe von rund 100 Millionen Franken. Dies teil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit

Summe von 100 Millionen Franken

Der Prämienzuschlag übersteigt den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben (CO2, VOC) nicht. Dieser beträgt für das Jahr 2016 Fr. 62,40. Der Zuschlag zur Krankenkassenprämie wird in der Prämienabrechnung klar ausgewiesen.
Mit den Prämienzuschlägen werden die Beträge mitfinanziert, welche die Versicherten mit Wohnsitz in Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu hohe Prämien bezahlt wurden, zurück erhalten. Die Höhe der Prämienabschläge und Rückerstattungen für nächstes Jahr werden erst im Februar 2016 publiziert, da die als Berechnungsgrundlage dienende Anzahl der Versicherten erst zu diesem Zeitpunkt bekannt sein wird.
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