Möchten Sie ein rezeptpflichtiges Medikament? Aber Sie haben kein Rezept? Dann gibt es, so scheint es, einen Weg: Man bestelle sich im Internet einen schönen Vordruck für einen Rezeptbock. Man bestelle dort zudem einen Stempel für eine erfundene Arztpraxis seiner Wahl, fülle alles handschriftlich aus – und dann reiche man das Ganze mal bei einer Online-Apotheke ein.
Und siehe da: Nach wenigen Tagen kommt das Mittel mit der Post.
So jedenfalls geschah es dem Team des deutschen Fachmediums «Testbericht.de». Mit plump gefälschten Rezepten bestellte die Redaktion 10 verschiedene rezeptpflichtige Medikamente: Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison.
Wobei alles erfunden war: Name des Arztes, Name des Patienten, Versichertennummer. Als Zieladresse wurde einfach ein Paketshop eingegeben. Und bei einzelnen Test-Käufen trieben es die Journalisten noch bunter: Sie gaben für den Arzt und den Patienten kurzerhand auch dieselbe Adresse an.
Na und? Insgesamt 10 Online-Apotheken wurden getestet, und bei 8 Online-Apotheken erhielt «Testbericht.de» das Gewünschte anstandslos. Wobei drei dieser Apotheken sogar so zuvorkommend waren, die Medikamente auf Rechnung an die (gefälschte) Adresse zu senden. Nur bei 2 Apotheken wurde es schwierig: Vitalix24.com und Apomagic.de schöpften Verdacht.
Es wäre im Fall strafbar
Die anderen lieferten: Allarznei, Berlindaversandapotheke, DocMorris, Eurapon, Medipolis, Medpex, Pharmeo, Schyrenapo-shop.de.
Allerdings erinnert «Testbericht.de» an einen wichtigen Punkt, der bei uns ebenfalls gilt: Auch die Kunden würden sich natürlich strafbar machen, wenn sie Rezepte fälschen würden, um sich damit Medikamente zu besorgen.
Prüfung schwer möglich
Das Problem, dass es keine einheitlichen offiziellen Verschreibungs-Formulare gibt (so wie bei den Privatrezepten in Deutschland), besteht in der Schweiz bekanntlich bei allen Rezepten.