Oberfeldarzt: Der Fall bleibt rätselhaft

Die Behörden und Involvierten halten dicht, die Gründe für das Strafverfahren gegen Andreas Stettbacher sind nebulös.

, 12. Dezember 2016 um 10:13
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Der Verteidigungsminister sagt auch nicht mehr. In einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» äusserte sich Guy Parmelin heute zwar kurz zur Freistellung von Oberfeldarzt Andreas Stettbacher: «Es liegt ein Verdacht vor auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten», so der Bundesrat. Nur war diese Formulierung exakt gleich bereits im Mediencommuniqué vom Freitag gewählt worden.
Parmelin bestätigte heute auch, dass er selber die Freistellung angeordnet hatte.
Warum? Seit sie am Freitag die Schritte gegen den höchsten Militärarzt der Schweiz publik gemacht hatten, hielten sich VBS wie Bundesanwaltschaft an diese Formulierung: Verdacht auf Vermögensdelikte, Verdacht auf Verfehlungen gegen Amts- und Berufspflichten, keine weiteren Informationen. Und: Es gilt die Unschuldsvermutung.

«Vor den Kopf gestossen»

Andreas Stettbacher gab sich selber verblüfft. Gegenüber dem «Sonntagsblick» sagte er, er «fühle sich vor den Kopf gestossen und habe keine Ahnung, was ihm vorgeworfen werde.» 
Die Zeitung stellt aber zugleich die Vermutung in den Raum, der Oberfeldarzt habe einen laxen Umgang mit Spesen und Formularen gepflegt. Der Mediziner sei «nicht unbedingt ein grosser Freund des bürokratischen Teils seiner Funktion» gewesen, so ein Bekannter. Und da er viel auf Reisen war und oft Kongresse besuchte, könne es zu Ungereimtheiten bei Spesenabrechnungen gekommen sein.

Weshalb die Bundesanwaltschaft?

Auf der anderen Seite schildert dies sein Vorgänger als kaum glaubhaft: Peter Eichenberger, der frühere Oberfeldarzt der Armee, sagte im «Sonntagsblick»: «Ich habe Andreas Stettbacher immer als ehrlichen Menschen erlebt.» 
Vor allem: Wenn es um Spesen und Formulare ging – weshalb wurde dann die Bundesanwaltschaft mit den Ermittlungen betraut, nicht die Militärjustiz? 
Stettbacher, 54, ist Profi-Militär, und allfällige Verstösse im Rahmen seiner dienstlichen Arbeit wären Sache der Militärjustiz. Dass die Bundesanwaltschaft eingeschaltet wurde, lässt also eher vermuten, dass es um Vorwürfe ausserhalb dieser Tätigkeit gehen könnte. Beziehungsweise die mit einem Nebenamt zu tun haben. Der Facharzt Chirurgie ist in ziviler Funktion auch Beauftragter des Bundesrates für den koordinierten Sanitätsdienst.
  • Bild: VBS
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