Neue Zulassungsbeschränkung von Ärzten kommt

In Zukunft können die Kantone die ambulante Versorgung in eigener Kompetenz und selbständig steuern. Gesundheitsdirektoren und Ärzte zeigen sich damit zufrieden. Anders der Krankenkassenverband Santésuisse.

, 19. Juni 2020 um 10:27
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Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen werden künftig auf eine Höchstzahl beschränkt. Diese dauerhafte Lösung nach fast zwanzig Jahren hat der National- und Ständerat am Freitag entschieden.
Bei einem überdurchschnittlichen Anstieg der Kosten in einem Fachgebiet kann ein Kanton künftig zudem einen Zulassungsstopp beschliessen. Die Zulassungssteuerung von ambulanten Leistungserbringern gilt als Mittel gegen die Überversorgung und gegen den Anstieg der Gesundheitskosten.

Kantone für «möglichst einheitliches» Vorgehen 

Die Gesundheitsdirektoren sind mit der Lösung zufrieden. Der jahrelange Einsatz der Kantone für eine wirksame und gezielte Zulassungsbeschränkung habe sich ausbezahlt, teilt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) mit. Die GDK werde sich dafür einsetzen, dass die Kantone bei der Prüfung der Voraussetzungen «möglichst einheitlich vorgehen und Bedarfsabsprachen treffen».
Auch die Ärzte melden sich zu Wort: Die Ärzteverbindung FMH bezeichnet die Lösung als «akzeptabel» und «für alle Beteiligten gangbar». Es sei der FMH gelungen, die ursprünglich geplante fixe Beschränkungen pro Spezialgebiet abzuschwächen. Weil die Tätigkeit für die Zulassung neu im Fachgebiet erfolgen muss, können die Kantone die Zulassung nun über die Zahl der Weiterbildungsstätten steuern.

Anpassung innerhalb von zwei Jahren  

Die FMH weist bei den neuen Bestimmungen über Höchstzahlen, welche die Kantone festlegen, allerdings auf folgenden Punkt hin: Während die nationale Zulassungssteuerung nur die ambulante Versorgung regelt, bleiben für die stationäre Versorgung mit Ärzten sowie mit anderen Gesundheitsfachpersonen allein die Kantone zuständig.
Der Bundesrat wird nun auf Verordnungsebene die Kriterien und die Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen definieren. Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung per 1. Juli 2021 werden die Kantone ihre jeweiligen Regelungen innerhalb von zwei Jahren anpassen. Bis dahin gilt für die Zulassung das bisherige Recht. Heute kann der Bundesrat die Zulassung von einem Bedürfnis abhängig machen. 

Santésuisse sieht eine «verpasste Chance»

Nicht zufrieden mit der Lösung ist der Krankenkassenverband Santésuisse: Im Vergleich zur heutigen Regelung bringe der Entscheid «keine namhaften Verbesserungen», schreibt der Branchenverband in einer Mitteilung. Das Gesetz enthalte keine klare Anweisungen für die Beschränkung.
Um der «beträchtlichen ärztlichen Überversorgung» und den damit verbundenen hohen Kosten entgegenzuwirken, wäre nach Ansicht von Santésuisse eine Lockerung des Vertragszwangs das «adäquate» Mittel gewesen. Zudem wäre für die finanzielle Mitverantwortung der Kantone eine Verknüpfung mit der einheitlichen Finanzierung (Efas) angezeigt gewesen. 

Curafutura begrüsst die Lösung

Curafutura, der andere Krankenkassen-Verband, befürwortet hingegen die Zulassungsvorlage. Es sei gut, dass diese Lösung angenommen wurde, denn nur so könnten die Kantone das medizinische Angebot besser steuern, teilt die Branchenorganisation mit.
Doch auch für Curafutura ist es weniger erfreulich, die Verknüpfung zwischen der Zulassungslösung und Efas aufzuheben. Auch hier wird die fehlende ambulante Finanzierungsverantwortung kritisiert. Der Verband mit den grossen Versicherern CSS, Helsana, Sanitas und KPT fordert deshalb, dass die einheitliche Finanzierung weiterhin mit Priorität vorangetrieben werde. Curafutura appelliert zudem an die Kantone und erwartet diesbezüglich ein konstruktives Verhalten.
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