Dass das neue Mindestfall-Regime der Zürcher Gesundheitsdirektion juristische Verfahren nach sich ziehen wird, war
abzusehen und angekündigt. Jetzt liegt ein erster Entscheid vor – zumindest ein kleiner: Laut einer superprovisorischen Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts darf das See-Spital in Zürich und Horgen vorerst weiter spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie anbieten. Dies meldet die
«Zürichsee-Zeitung».
Die Kantonsregierung hatte dem Spital den Auftrag ab 2018 entzogen – wegen zu tiefer Fallzahlen. In der spezialisierten Wirbelsäulenchirurgie sind seit Jahresbeginn zehn Operationen gefordert, und basierend auf den Zahlen von 2016 kam die Regierung auf vier Eingriffe in diesem Feld.
Entscheid wohl ab Herbst
Das Spital wiederum erinnerte daran, dass die Zahl danach deutlich gestiegen sei: Letztes Jahr waren es ingesamt 16 Fälle. «Die benötigte Anzahl der Eingriffe haben wir letztes Jahr also mehr als erreicht», so Kommunikationschef Manuel Zimmermann in der ZSZ. «Wir sind deshalb der Auffassung, dass wir diesen Leistungsauftrag wieder bekommen müssten.»
Für die Attraktivität des See-Spitals und der Region sei eine breite Palette an Angeboten zentral, und dazu gehöre auch die spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie.
Nun muss das definitive Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden, bis zum Entscheid dürfte es Herbst werden. Derweil hat das See-Spital zusätzliche Belegärzte für diese Art Chirurgie engagiert.