Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für die Anwendung des freiwilligen Reserveabbaus und der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen präzisieren. Dies hat das Gremium anlässlich der Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Krankenversicherungs-Aufsichtsverordnung (KVAV) entschieden.
Er vertritt die Ansicht, dass die sehr hohen Reserven der Versicherer zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollten, wie
in einer Mitteilung zu lesen steht. Der Bundesrat schlägt vor, die Bedingungen zu erleichtern, unter denen ein Versicherer auf einen freiwilligen Reserveabbau zurückgreifen kann. Diese sollen in einer Verordnung statt in einem Kreisschreiben definiert werden.
Nicht für Kundengewinnung einsetzen
Zurzeit müssen die nach einem Abbau vorhandenen Reserven in jedem Fall die Mindesthöhe, die von den gesetzlichen Vorgaben festgelegt wurde, um 50 Prozent übersteigen. Mit der Revision werde die Einhaltung der Mindesthöhe dafür ausreichen.
Ziel der Änderung sei es auch zu verhindern, dass die Krankenkassen die beiden Korrekturmechanismen zu kommerziellen Zwecken einsetzen, das heisst zur Gewinnung neuer Versicherter. Die Änderung soll im Juni 2021 in Kraft treten und zum ersten Mal bei der Prämiengenehmigung 2022 gelten.
Prämien liegen über den Kosten
Die Versicherer legen ihre Prämien aufgrund der Kosten des Vorjahrs, der Hochrechnungen für das laufende Jahr und der Schätzungen für das Folgejahr fest. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kommt es vor, dass die bezahlten Prämien deutlich über den effektiven Kosten liegen.