Der Branchenverband Santésuisse wendet sich gegen den Entwurf zur Krankenversicherungs-Aufsichtsverordnung: In der jetzigen Version stehe die Verordnung an zentralen Stellen im Widerspruch zum Gesetz. Und in vielen Punkten sei sie unverhältnismässig.
«Die Mehrkosten dieser Überregulierung ohne Wertschöpfung müssten die Versicherten bezahlen», argumentiert Santésuisse. Der Verband verlangt eine Überarbeitung – und die erneute Vernehmlassung.
Mit dem Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz wollten Bundesrat und Parlament die finanzielle Sicherheit und die Unternehmensführung der Krankenversicherer verbessern. In der Botschaft dazu kündigte die Landesregierung an, dass durch Aufsichtselemente wie Bestimmungen zu Transparenz, finanzieller Sicherheit und Risikomanagement eine bessere Aufsicht gewährleistet würde.
Weniger unternehmerische Freiheit
Santésuisse hat nichts gegen eine bessere Aufsicht, betont aber, dass man die notwendigen Änderungen im Bundesgesetz zur Krankenversicherung hätte vornehmen müssen.
Der jetzige Entwurf zur Krankenversicherungsaufsichts-Verordnung gehe aber weit über die in der Botschaft angekündigten Absichten des Bundesrates und über die Regelungen im Aufsichtsgesetz hinaus. Einige Folgen laut Santésuisse:
- Die Solvenz der Krankenversicherer werde verschlechtert, weil die Maximalreserven auf gesenkt werden.
- Die unternehmerische Freiheit werde massiv eingeschränkt, indem unter anderem künftige Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Vorstandes zum Vornherein der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen.
- Der regulierte Wettbewerb werde geschwächt, indem der historisch gewachsenen Krankenversicherungslandschaft eine Vielzahl von Vorschriften übergestülpt wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers hätte das Gesetz aber den regulierten Wettbewerb stärken müssen.
Und: In mehreren zentralen Punkten ignoriere der Entwurf den expliziten Willen des Gesetzgebebers – so beim Prämienausgleich, bei den Reserven und bei der Aufsicht innerhalb von Gruppen.
Geht das alles noch in diesem Jahr?
Die Mehrkosten müssten aber letztlich die Steuer- und Prämienzahler berappen.
Also sei eine gründliche Überarbeitung notwendig – so gründlich, dass die Vorlage den Betroffenen nochmals zur Stellungnahme unterbreitet werden müsse. Eine Folge: Die Inkraftsetzung des Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetzes auf Jahresbeginn 2016 sei zu überdenken.