Die Zürcher Grünliberalen hatten in einem Vorstoss verlangt, dass die Hirslanden Klinik die Wartezeiten für die verschiedenen Versichertengruppe auf ihrer Webseite publik machen muss. Die GLP-Politiker hatten sich in ihrer Kritik unter anderem auf eine Aussage gestützt, die der damalige Hirslanden-CEO Ole Wiesinger vor zwei Jahren in der NZZ machte. Wiesinger räumt damals ein, dass bei einzelnen Belegärzten Grundversicherte zum Teil längere Wartefristen hätten als Zusatzversicherte. Man wolle dies ändern, sagte er damals dazu.
Tatsächlich führte die Hirslanden Klinik kurz darauf eine Ombudsstelle ein. Und die Zahl der bei dieser eingehenden Beschwerden nimmt tendenziell ab. Gingen im Jahr 2017 noch 13 Beschwerden wegen langer Wartefristen ein, waren es 2018 noch deren fünf. Doch die GLP wollte sich damit nicht zufrieden geben, wie der Vorstoss zeigt.
Gesundheitsdirektion stützt die Hirslanden Klinik
Die Klinik als solche käme ihrer Aufnahmeverpflichtung grundsätzlich nach, kommt die Gesundheitsdirektion zum Schluss.
Klinik von Spitalliste nehmen?
Im Zürcher Kantonsrat sahen das viele anders: Die Klinik Hirslanden komme ihrer Aufnahmepflicht von Patienten nicht immer genügend nach.
Gemäss Nachrichtenagentur SDA teilten viele die Kritik an der Klinik: Bei der CVP fragte man sich etwa, weshalb die Klinik überhaupt auf der Spitalliste toleriert werde. Und die Grüne Kathy Steiner stellte fest, es gebe «immer noch Ärzte, die sich weigerten, Grundversicherte zu behandeln». Doch das Publizieren der Wartezeiten schaffe da keine Abhilfe. Denn bei jenen Ärzten, die gar keine Grundversicherte behandelten, betrüge die Wartezeit dann ja schlicht «Null». Auch viele andere fanden, dass eine Publikationspflicht zwecklos sei.
Trotz aller Kritik wurde der Vorstoss der GLP deshalb deutlich abgelehnt. Nur die SP unterstützte das Vorhaben der GLP. Das führte zu folgendem Abstimmungsergebnis: 114 Nein- zu 56 Ja-Stimmen. Die Klinik Hirslanden Klinik muss die Wartezeiten also auch in Zukunft nicht publizieren.