Keine Facebook-Freundschaften mit Patienten!

Die FMH schafft Übersicht und veröffentlicht eine Liste mit Sorgfalts- und Diskretions-Regeln für Ärzte im Internet. Zum Beispiel: Keine Privatgeräte für Patientenbilder. Oder: Googeln Sie sich selber wieder mal.

, 18. Mai 2016 um 09:20
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Sollen Ärzte Freundschaftsanfragen von und Patienten auf Facebook annehmen? Dürfen Patienten über Soziale Medien beraten oder Empfehlungen zur Behandlung sowie zu Medikamenten abgegeben werden? Ist die Übermittlung von vertraulichen Patientendaten über Soziale Netzwerke zulässig?
Solche Fragen stellen sich mehr und mehr – und der Berufsverband FMH erinnert nun daran, dass die Anforderungen an das professionelle Verhalten und die Kommunikation dabei auch «öffentlichen Raum» der Sozialen Medien beachtet werden müssen.
Oder anders: Die Standesordnung gilt auch auf Facebook et cetera. Und um die Orientierung zu erleichtern, hat die FMH für Ärzte und Medizinstudierende ein Empfehlungs-Papier veröffentlicht.
FMH: «Umgang mit Sozialen Medien – Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte», Kurzfassung — Langfassung — Mai 2016.
Dabei wolle man nicht einfach «kategorische Verbote» aufstellen, schreibt die FMH einleitend. Aber Chancen und Möglichkeiten der Social Media, auch die Bedürfnisse von «Digital Native»-Patienten seien Qualitäts-, Datenschutz und Sicherheits-Anforderungen gegenüberzustellen.

Faustregel: Was gehört in ein Bewerbungsgespräch?

Als Faustregel für die Publikation von Informationen im Internet erinnert die FMH an einen Satz des Datenschutzbeauftragten: «Fragen Sie sich vor der Veröffentlichung immer, ob Sie in einem Bewerbungsgespräch mit den entsprechenden Daten konfrontiert werden möchten − und zwar auch noch in zehn Jahren.»
Die Empfehlungsliste der FMH ist unterteilt in fünf Kategorien.
Der erste Punkt dreht sich um die Vertraulichkeit von Patienten-Informationen. Einige Kernaussagen:

  • Patientenbezogene Informationen und Bilder sollen in Sozialen Medien sehr zurückhaltend und nach Möglichkeit mit dem Einverständnis der Patienten verwendet werden.
  • Für Fotos oder Videos von Patienten sollen keine Geräte verwendet werden, die man auch privat nutzt.
  • Persönliche Daten über Patienten sollte man in Beiträgen – etwa Fallbeschreibungen – und Dokumentationen weglassen.
  • Bei Bildern sollte man auch auf die Metadaten achten – also: Welche Informationen werden zusammen mit dem Bild abgespeichert?
  • Zu beachten sei auch, dass all diese Punkte auch für Präsentationen an Kongressen oder Weiterbildungen gelten – denn die Materialien werden häufig auch im Internet aufgeschaltet.
  • Der patientenbezogene fachliche Austausch mit Berufskollegen darf in Sozialen Medien nur in geschlossenen Gruppen auf professionellen und geschützten Plattformen geführt werden.

Die 2. Gruppe dreht sich um die Arzt-Patienten-Beziehung. Hier empfiehlt die FMH unter anderem,

  • auf Facebook oder in andern Sozialen Medien einen rein beruflichen Account der Praxis oder des Spitals zu betreiben – getrennt vom privaten Account und mit aussschliesslich professionellen Informationen.
  • Mit Patienten sollte man nur über professionell-berufliche Accounts kommunizieren.
  • «Freundschaftsanfragen» von Patienten auf privaten Accounts sind soweit wie möglich zurückzuweisen.»

Die 3. Kategorie von Empfehlungen dreht sich um Informationen im Arbeitsumfeld. Hier erinnert die FMH unter anderem daran,

  • dass die Regeln Standesordnung bezüglich kollegialem Verhalten auch in Sozialen Medien und im Internet gelten;
  • auch seien ärztliche Kollegen, Medizinstudierende sowie andere Gesundheitsfachpersonen mit unangemessenen Auftritten, Verhalten oder Beiträgen in Sozialen Medien wenn möglich auf das problematische Verhalten aufmerksam zu machen;

Eine 4. Kategorie der Empfehlungen dreht sich um berufliche, private und öffentliche Auftritte und Beiträge. Die Aussagen hier sind eigentlich allgemeingültig, die FMH erinnert aber daran, dass sie eben auch in den Sozialen Medien beachtet werden sollten. Zum Beispiel:

  • Die Regeln des professionellen Auftrittes und Verhaltens und insbesondere das Verbot unsachlicher, unwahrer oder das Ansehen des Arztberufes beeinträchtigender Werbung gelten auch bei Facebook & Co.
  • Fachliche Beiträge und Inhalte in Sozialen Medien und im Internet sollten korrekt, aktuell, professionell sowie verständlich gestaltet sein.
  • Konkrete Empfehlungen und Behandlungshinweise sollte man – wenn überhaupt – nur gegenüber persönlich bekannten Personen abgeben.
  • Auch sollte man sich selber regelmässig «googeln», also im Internet Beiträge zur eigenen Person suchen und überprüfen.

Der 5. Punkt dreht sich letztlich um Datenschutz und Datensicherheit. Hier empfiehlt die FMH den Ärzten,

  • die Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre in den Sozialen Medien möglichst auf bestimmte Gruppen einzuschränken und die höchste Vertraulichkeitsstufe auszuwählen;
  • die üblichen Sicherheitsmassnahmen auch in sozialen Medien umzusetzen (beispielsweise sichere Passwörter mit periodischem Wechsel).
  • Insbesondere wird empfohlen, mobile Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets mit Patienteninformationen oder einem Zugang zu elektronischen Krankengeschichten zu schützen und zu sichern.
  • Vertrauliche medizinische Informationen nur über sichere Verbindungen oder in verschlüsselten Dokumenten auszutauschen.

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