Vorerst kein Versand von Medikamenten mittels Videoübertragung

Die Beurteilung des Gesundheitszustands ist mittels Telepharmazie nur erschwert möglich. Dieser Ansicht ist der Bundesrat und lehnt eine Motion von Digitec-Gründer Marcel Dobler ab.

, 10. Dezember 2018 um 09:20
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Marcel Dobler | Parlament
Marcel Dobler will eine gesetzliche Grundlage für Telepharmazie. Geht es nach dem Nationalrat aus dem Kanton St. Gallen, sollten (Versand)-Apotheken und -Drogerien nicht rezeptpflichtiges Medikament (OTC) nach Videoübertragungen versenden können – auch wenn kein Rezept vorliege.
Für den umtriebigen Digitec-Gründer gibt es keinen Grund, warum die Möglichkeit eines Videogesprächs bei einer Bankkontoeröffnung erlaubt sei, aber bei einer Bestellung eines rezeptfreien Medikamentes telemedizinische respektive telepharmazeutische Kommunikationsmittel verboten sein sollten.

Gesundheitskosten einsparen

Weil Preise des Medikamentenversandhandels zudem günstiger seien, ist laut Dobler auch Potenzial vorhanden, Gesundheitskosten einzusparen und die Dienstleistung für alle Schweizer beim Medikamentenkauf zu verbessern. Seine Forderung hat er in einer Motion an den Bundesrat verpackt. 
Der Bundesrat lehnt die Motion des 38-jährigen FDP-Nationalrates jedoch ab, wie aus seiner Antwort hervorgeht. Die eidgenössischen Räte hätten dies bereits vor dem Hintergrund der Revision des Heilmittelgesetzes diskutiert. Dabei wurde klar der Wille bekräftigt, folgenden Grundsatz beizubehalten: Für jeden Versandhandel mit Arzneimitteln muss eine ärztliche Verschreibung vorliegen.

Liberalisierung wäre nicht gerechtfertigt

Es gibt zudem nach Wissen des Bundesrates keine neuen wissenschaftlichen Studien, die auf eine Verbesserung der Patientensicherheit schliessen lassen und eine Liberalisierung des Versandhandels rechtfertigen würden, heisst es. 
Insbesondere die Beurteilung des Gesundheitszustands sei mittels Videoübertragung nur erschwert möglich, schreibt der Bundesrat in der Stellungnahme weiter. Und die Patientin oder der Patient stehe auch bei der Telepharmazie im Mittelpunkt: Es gehe nicht nur um eine gute Abwicklung der Bestellung, sondern auch um die Sicherheit und die Qualität der Patientenbetreuung.

Vorstoss sollte mehrheitsfähig sein

Der Vorstoss wurde von einer Mehrheit der Gesundheitskommission unterschrieben. «Er sollte mehrheitsfähig sein», wie Marcel Dobler auf Anfrage sagt. Leider hatte der Bundesrat laut dem Nationalrat aus St. Gallen nicht den politischen Mut dies selber gutzuheissen. 
Dobler denkt, der Bundesrat wünsche sich eine politische Legitimation, wie er weiter sagt. Schade sei, dass durch die Ablehnung der Vorstoss erst in etwa 1.5 Jahren im Parlament behandelt werde. Dobler will sich aber weiter dafür einsetzen. «Ich halte das jetzige Gesetz für einen Fehler». 
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