Der Winterthurer Stadtrat befürwortet das neue Gesetz für Kantonsspital Winterthur. Das heisst: Er stellt sich hinter die von der Zürcher Kantonsregierung geplante Umwandlung des KSW in eine Aktiengesellschaft.
Das Spital befinde sich «in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, das hohe Flexibilität erfordert», so die
Erklärung der Winterthurer Stadtregierung. «Um schneller auf Entwicklungen im Gesundheitswesen reagieren zu können und konkurrenzfähig zu bleiben, benötigt das KSW mehr unternehmerische Freiheit und die entsprechenden Rahmenbedingungen.» Die Änderung der Rechtsform sei dazu dienlich.
Für die Zustimmung zur Vorlage seien letztlich zwei Punkte entscheidend gewesen: dass die Aktienmehrheit beim Kanton verbleibt – und dass diese Mehrheit nicht ohne referendumsfähigen Entscheid des Kantonsrates veräussert werden kann.
Weniger Wettbewerb in der Psychiatrie
Anders entschied die Stadtregierung im Fall der Integrierten Psychiatrie Winterthur.
Zwar sehe man auch hier den Bedarf nach mehr unternehmerischen Freiheiten – allerdings sei die Lage anders als beim KSW. Denn die IPW stehe in keinem vergleichbaren Wettbewerb wie die Akutspitälern. Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft dränge sich also nicht auf, andere Rechtsformen wären ebenfalls geeignet, um die gewünschten Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Stadtrat verzichtet deshalb bei dieser Vorlage auf eine Abstimmungsparole.
Der Winterthurer Stadtrat setzt sich zusammen aus zwei Vertretern der SP, zwei der FDP, und je einem von SVP und CVP.