Das Kantonsspital Glarus erhält mehr Geld

Die Abgeltung für die gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) für das Kantonsspital Glarus (KSGL) wird angepasst. Die Entschädigung wird um 18 Prozent erhöht.

, 20. Juni 2022 um 07:30
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Der Regierungsrat des Kantons Glarus und das Kantonsspital Glarus (KSGL) regeln die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) für die Legislaturperiode der Jahre 2023 bis 2026 neu.
Neu erhält das KSGL eine jährliche Abgeltung für die GWL von 4,36 Millionen Franken, wie der Kanton mitteilt. Damit erhöht sich der bisherige Betrag von 3,7 Millionen Franken um 660'000 Franken, was einer Erhöhung von 18 Prozent entspricht. 

Auf Basis von Kosten- und Leistungsdaten

Gemeinwirtschaftliche Leistungen – GWL – sind Leistungen, an denen das öffentliche Interesse gegenüber dem privaten Nutzen überwiegt. Sie werden auf Basis der aktuellen Kosten- und Leistungsdaten für eine Legislaturperiode festgelegt. Dazu werden folgende Leistungen gezählt: 
  • Geburtshilfe
  • Intensivpflegestation,
  • Notfallstation,
  • Rettungsdienst,
  • Notrufdienst,
  • Universitäre Lehre und
  • Pädiatrie. 
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