Konkret soll es zu einer Erhöhung von insgesamt 0.8 Prozent kommen. Davon gehen 0.4 Prozent individuell an alle Mitarbeitenden und die restlichen 0.4 Prozent werden für eine «berufsgruppenspezifische Erhöhung» eingesetzt. Die Lohnentwicklung soll dabei auf den frühest möglichen Zeitpunkt rückwirkend auf den 1. Januar 2022 umgesetzt werden.
«Unzumutbare Situation für die Mitarbeitenden»
Mit diesem Schritt will das Kantonsspital den Streit um die Löhne beenden. Weil es es in den Verhandlungen zu keiner Einigung kam, haben das Spital und die Sozialpartner zur Klärung ein Schiedsgericht bestellt. Über die Höhe der Lohnerhöhung sind sich beide einig, über das Modell der Ausschüttung bestehen allerdings Differenzen.
Die Zusammenstellung des Schiedsgerichts sei aber seit fünf Monaten «hängig», sodass sich die Entscheidung mit «grösster Wahrscheinlichkeit» ins vierte Quartal 2022 verschieben wird, schreibt das Spital. Und das sei eine «unzumutbare Situation» für die Mitarbeitenden des KSBL. Aus diesem Grund hat die Geschäftsleitung dem Personalausschuss des Verwaltungsrates beantragt, die Lohnerhöhungen nun wie vorgesehen umzusetzen.