Im Zuge der Zusammenlegung der KSBL-Standorte Liestal, Bruderholz und Laufen erhielten vier Kaderärzte ab 2013 eine Funktionszulage ausbezahlt. Der Orthopädie-Chefarzt 110'000 Franken, drei andere Mediziner je 70'000 Franken – jährlich. Der damalige KSBL-CEO Heinz Schneider hatte ihnen die Zulage versprochen.
Das auf Anfang April 2018 in Kraft gesetzte neue Kaderarztreglement sah nun aber keine solche Funktionszulage mehr vor. Kurz: Der Verwaltungsrat strich die Gelder. Dagegen reichten die vier Kaderärzte Beschwerde ein. Die Mediziner hatten geltend gemacht, die alte Funktionszulage zu streichen, verletze unter anderem Treu und Glauben.
«Illegal ausbezahlte» Gelder
Doch das Baselbieter Kantonsgericht sieht dies völlig anders: Die Richter haben die Klage am Mittwoch einstimmig abgelehnt,
wie die «Basellandschaftliche Zeitung» berichtet. Es sei klar gewesen, dass eine solche Zulage nur so lange gelte, bis eine neue Regel getroffen werde – also vorübergehend und in Verbindung mit einer klar definierten Funktion, heisst es.
Ein anderer Richter kritisierte auch den Kanton: Der habe dem KSBL-Kader unsaubere Zulagen zugestanden und später ausgeweitet, und diese jahrelang «illegal ausbezahlten» Gelder dann «mit einem plumpen Schreiben» streichen wollen.
Im Schnitt 326'000 Franken
Die Richter haben zudem kein einziges Aktenstück gefunden, das die These stütze, dass es bei der Funktionszulage auch darum gegangen sein soll, den Lohn der Ärzte auf das übliche Marktniveau anzuheben.
Das Kantonsspital Baselland hat im Februar Eckdaten der Löhne seiner damals 114 Kaderärzte offengelegt. Der Schnitt lag bei einem Jahreslohn von insgesamt 326'000 Franken – die Spanne reichte zwischen 200'000 und 740'000 Franken.