«Kantone, setzt eure eigenen OP-Listen ausser Kraft»

Nach dem Aargauer Gerichtsentscheid zum Prinzip «ambulant vor stationär» schalten sich die Privatkliniken ein: Die Kantone sollten sich auf die Umsetzung der Liste des Bundes beschränken.

, 13. Dezember 2018 um 09:54
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Es ist ein brisantes Urteil vom Aargauer Verwaltungsgericht: Kantonale, über die Bundesliste hinausgehende Operationslisten sind nicht gesetzeskonform. Medinside berichtete.
Für den Kanton Aargau ist das Urteil «nicht nachvollziehbar». Im entsprechenden Departement DGS wird bereits jetzt den Weiterzug an das Bundesgericht in Betracht gezogen.

Wildwuchs stets kritisiert

Für den Verband der Privatkliniken Schweiz (PKS) hingegen muss das «Sonderzüglein der Kantone» jetzt gestoppt werden. Die Privatkliniken fordern deshalb die Kantone auf, ihre über die Bundes-Liste hinaus gehenden OP-Listen so rasch wie möglich ausser Kraft zu setzen. 
Es sind dies Basel-Stadt, Jura, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Wallis, Zug und Zürich. Es genüge, sich auf die Umsetzung der Liste des Bundes zu beschränken, schreibt der Verband. «Alles andere schafft noch mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit.»

Bundesgericht kann Entscheid kippen

Der bemerkenswerte Entscheid hat für die oben genannten Kantone zwar keine Verbindlichkeit. Trotzdem ist die Argumentation des Aargauer Verwaltungsgerichts sehr konkret und deutlich. Doch vorerst heisst es abwarten: Denn der Gang an das Bundesgericht ist so gut wie sicher. Für den Kanton Aargau und für die anderen Kantone geht es um viel – um viel Geld. 
Kanton Aargau
  • Operation grauer Star
  • Teilgebiete der Handchirurgie
  • Korrekturen deformierter Kleinzehen (ohne Hallux)
  • Materialentfernungen (z.B. Platten, Schrauben, Knochenimplantate)
  • Diagnostische Herzuntersuchungen
  • Herzschrittmacherimplantation
  • Diverse Gefässuntersuchungen
  • Beschneidung
  • Zertrümmerungen von Nieren-, Gallen- oder Harnleitersteinen
  • Kniearthroskopien inkl. Eingriffen am Meniskus
  • Hämorrhoiden-Eingriffe
  • Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
  • Einseitige Krampfaderoperation der unteren Extremität
Bund (ab 1.1.2019 Gültigkeit)
  • Einseitige Krampfaderoperationen der Beine
  • Eingriffe an Hämorrhoiden
  • Einseitige Leistenhernienoperationen
  • Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
  • Kniearthroskopien inkl. arthroskopische Eingriffe am Meniskus
  • Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden
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