Der Kanton Zürich verkauft die Kantonsapotheke ans Universitätsspital (USZ). Der Regierungsrat hatte die Gesundheitsdirektion beauftragt, den mit dem USZ ausgehandelten Kaufvertrag abzuschliessen. Wobei Kaufen bzw. verkaufen ein grosses Wort ist: Der Kanton verschenkt seine Apotheke quasi.
Zwar wurde ein Verkaufspreis von 27,5 Millionen Franken ausgehandelt. Dieser liegt aber massiv unter dem Buchwert von 51,5 Millionen Franken. So nimmt der Kanton zum einen eine Wertberichtigung von 23,6 Millionen Franken. Und auch sonst sieht der Staat unter dem Strich kein Geld. Denn dass USZ muss den Kaufbetrag nicht stemmen. Denn der Kanton bezahlt sich selbst. Der Kaufbetrag wird abgegolten, indem der Kanton seine Beteiligung am USZ um 27,5 Millionen Franken erhöht. Diese Erhöhung muss noch vom Kantonsrat abgesegnet werden.
Gibt es wieder Widerstand?
Zum speziellen Verkaufsprozedere schreibt die Regierung, dieses sei bereits beim Verkauf der Zentralwäscherei an die Spitäler zur Anwendung gekommen. Das war im Jahr 2009 und sorgte damals für harsche Kritik - und massiven, aber letztlich erfolglosen Widerstand im Kantonsparlament.
Der Zürcher Regierungsrat schreibt, er sei «überzeugt, dass die Kantonsapotheke mit der Übertragung an das USZ ihre Funktion als Spitalapotheke bestmöglich wahrnehmen» könne. Ihre Leistungen für die anderen kantonalen Spitäler und die Versorgung mit Arzneimitteln in Krisenlagen seien dabei weiterhin sichergestellt.
Was macht die Kantonsapotheke?
Die Kantonsapotheke Zürich ist für die gesamte pharmazeutische Versorgung des Universitätsspitals Zürich (USZ) und des Kantonsspitals Winterthur zuständig, betreut aber auch zahlreiche weitere Spitäler und Kliniken pharmazeutisch und beliefert sie mit Spezialprodukten. Um ihren Auftrag zu erfüllen, beschafft, bewirtschaftet und lagert sie nicht nur Medikamente. Sie stellt auch selber essentielle Arzneimittel her, die in dieser Form nicht, nicht mehr oder noch nicht auf dem freien Markt erhältlich sind oder die ‒ insbesondere für Krebstherapien ‒ individuell auf einzelne Patientinnen und Patienten abgestimmt hergestellt werden müssen. (pd)