Die Anordnung, nur dringend medizinisch angezeigte Untersuchungen, Behandlungen und Therapien durchzuführen führt dazu, dass die Fallzahlen in den Spitälern komplett eingebrochen sind. So entgehen den Spitälern und Kliniken monatlich Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich. Die Frage ist nun: Wer kommt für diesen finanziellen Schaden auf? Der Bund müsse mithelfen, weil er das Angebot bestellt hat, sagen manche aus der Branche.
Andere sehen aber auch die Kantone in der Verantwortung. So übernehmen etwa im Kanton Graubünden Kanton und Gemeinde die Mehrkosten der Beschaffung von Material wie Masken oder Schutzkleidung. Aber auch den Mehraufwand für die Umstellung von Abläufen und Prozessen. Die Aufwendungen werden im Rahmen von Beiträgen für gemeinwirtschaftliche Leistungen an die Institutionen ausbezahlt.
Versorgungssicherheit wäre akut gefährdet
Auch die gravierenden Einnahmeausfälle der Spitäler im stationären und ambulanten Bereich werden ebenfalls zu grossen Teilen vom Kanton übernommen,
teilt der Kanton Graubünden mit. Dies, weil die Übernahme dieser Kosten kaum anderweitig gedeckt werden dürfte. Ein ähnliches Vorgehen hat bereits der Kanton Bern angekündigt.
Ohne die Übernahme dieser Einnahmeausfälle, welche die Spitäler auch kurzfristig bereits in finanzielle Engpässe bringen, wären sowohl die kurzfristige Versorgung der Bevölkerung in der Coronakrise, aber auch die langfristige Versorgungssicherheit akut gefährdet, steht in der Mitteilung zu lesen.
Mit den Versicherern eine Lösung finden
Eine definitive Festsetzung der Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen und der Höhe der Übernahme von Einnahmeausfällen wird voraussichtlich erst gegen Ende 2021 möglich sein. Wenn die Spitäler wieder im Normalbetrieb arbeiten, könnte es zudem zu einer Überkompensation kommen, sagen Branchenexperten.
Auch Einnahmeausfälle aus Sozialversicherungen in den ambulanten und stationären Bereichen der Spitäler wird der Kanton Graubünden zu 90 Prozent übernehmen. Es wird jedoch erwartet, dass die Übernahme der Einnahmeausfälle mindestens für den ambulanten Bereich auf Bundesebene thematisiert und mit den Krankenversicherern eine Lösung zu deren Beteiligung gefunden werde.
Nicht auf dem Buckel der Versicherten
In jedem Fall erwartet die Bündner Regierung eine Senkung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2021 im Umfang der durch die Covid-19-Pandemie entstandenen Einsparungen bei den Krankenversicherern. Die Versicherer, die 45 Prozent bei stationären Fällen finanzieren, profitieren zurzeit vom Aufschub vieler Eingriffe.
Für den Krankenkassenverband Santésuisse müssten die Ertragsausfälle über die Reserven der Spitäler und, wenn diese nicht mehr reichen sollten, durch die Eigentümer und Kantone gedeckt werden. «Alles andere wäre eine Zweckentfremdung von Prämiengeldern auf dem Buckel der schon arg gebeutelten Versicherten», sagt Santésuisse-Sprecher Matthias Müller
gegenüber der «Aargauer Zeitung».