Eigentlich war es seit Anfang Juni beschlossene Sache: Im Kanton Zürich sollen
Apotheker gewisse Impfungen vornehmen können – auch ohne ärztliche Verschreibung. Die Verordnung der Kantonsregierung sollte im September in Kraft treten, m dazu beizutragen, die Durchimpfungsraten zu steigern.
Doch dann kam Sand ins Getriebe: Im Juli legten Impfgegner beim Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde ein – wobei es sich, wie die Gesundheitsdirektion andeutete, um Impfgegner von ausserhalb des Kantons handelte.
Die Vorreiterrolle der Zürcher war damit bedroht. Denn inzwischen will
auch im Kanton Bern ein Pilotprojekt starten, bei dem ab Herbst ausgewählten Apothekern die Impfung erlaubt wird.
«Haltlosigkeit der Beschwerde»
Doch jetzt hat das Zürcher Verwaltungsgericht hat beschlossen, den erwähnten Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. «Das Verwaltungsgericht begründet seinen Entscheid mit der fehlenden Legitimation des Beschwerdeführers und der entsprechenden Haltlosigkeit der Beschwerde»,
so die Mitteilung der Zürcher Heilmittelkontrolle.
Der Regierungsrat wird nun erneut entscheiden, ab wann die Apotheker impfen dürfen – vermutlich tut er dies an der Sitzung vom Mittwoch, 9. September. Das Inkrafttreten erfolge «voraussichtlich rückwirkend per 1. September 2015», so die zuständige Behörde weiter. Die Heilmittelkontrolle wird die bisher eingegangenen Gesuche bearbeiten und die Bewilligungen versenden, sobald der Regierungsrat über das Inkrafttreten entschieden hat.
Es braucht eine Weiterbildung
Neben Grippe- und FSME-Impfungen werden die Zürcher Apotheken auch Folgeimpfungen gegen Hepatitis A, B sowie A und B durchführen dürfen, wenn die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist.
Voraussetzung ist, dass die Pharmazeuten über eine entsprechende Ausbildung verfügen und eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion haben.
Die
«Zürichsee-Zeitung» (Print) war im Sommer der Frage nachgegangen, was die Ärzte selber davon erwarten. Ein Fazit: Man befürchtet keine finanziellen Einbussen – einzig die medizinische Kompetenz der Apotheker könne zum Problem werden.
Der neue Beschluss spiegle eine Entwicklung, die auch von den Patienten ausgehe: «Es gibt immer weniger Patienten, die einen Hausarzt haben, aber sie wollen sich flexibel und schnell behandeln lassen», sagte der Horgener Hausarzt Harald Stäubli zur «Zürichsee-Zeitung».
Wem vertrauen die Patienten mehr?
Auf der anderen Seite würden auch die Ärzte entlastet. «Es ist einfach wichtig, dass die Apotheker wissen, wie sie bei Komplikationen handeln müssen», so Stäubli.
Ähnlich äusserte sich Peter Zäch, Präsident des Hausarztvereins Richterswil. Ein Problem könne höchstens aus der medizinischen Kompetenz der Apotheker erwachsen: «Vermutlich werden die meisten Patienten eher einem Arzt vertrauen anstatt einem Apotheker.» Auch Zäch glaubte nicht, dass die neue Regelung den Ärzten einen finanziellen Nachteil bringt.
Auch Apotheker begrüssten die neue Regelung gegenüber der Zeitung: «Da nicht mehr alle Personen einen Hausarzt haben, wird die Bevölkerung davon profitieren», sagte der Präsident des zürcherischen Apothekerverbandes, Lorenz Schmid.