Dass ein Umbau sinnvoll ist, bestreitet eigentlich niemand. Denn die Tatsache, dass der Kostenschlüssel bei den ambulanten und stationären Behandlungen unterschiedlich ist, setzt Fehlanreize und sorgt für ungute Verzerrungen. Bisher gehen die ambulanten Kosten gemäss KVG vollständig zulasten der Kassen - bei den stationären Behandlungen ist derweil gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen.
Nun soll die Kostenteilung harmonisiert werden. Die einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (Efas) ist im Bundesparlament auf dem Tapet. Die gesundheitspolitische Kommission des Nationalrats (SGK-N) schlägt vor, dass sich die Kanton dabei zu 22,6 an allen Kosten, die Versicherer zu 77,4 Prozent beteiligen. Doch das vorgeschlagene Modell der SGK-N sorgt für Streit und verhärtete Fronten.
Das Problem: Die Kantone sind zwar bereit, sich künftig auch an den ambulanten Kosten zu beteiligen. Sie fordern aber, dass die Versicherer im Gegenzug anteilsmässig auch an den Langzeitpflegekosten mitbezahlen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren stützt isch dabei auf eine Studie.
Wer soll wie viel mehr bezahlen?
Diese kommt zum Schluss, dass der Vorschlag der SGK-N die Finanzierungsbeiträge der Kantone im Zeitraum 2016-2030 um 49 Prozent ansteigen liesse - jene der Versicherer dagegen um nur 40 Prozent. Wenn man die Pflege miteinbeziehen würde (bei einem Kostenteiler 74,5 Versicherer, 25,5 Kantone) steige der Anteil für beide Kostenträger derweil gerecht um jeweils 42 Prozent, schreiben die Kantone in ihrer Mitteilung weiter. Zudem würde der Miteinbezug der Pflege integrierte Finanzierungs- und Angebotsmodelle ermöglichen.
Kritik - und Gegenargument
Kritik an diesem Vorschlag lässt nicht auf sich warten. Gerade die Krankenkassen - die in der SGK gut vertreten sind - gehen zum Gegenangriff über. Die Kassen argumentieren, dass die Integration der Langzeitpflege ins KVG nicht ins System passen. Zudem sorge der Vorschlag der Kantone dafür, dass die Jungen die Pflege der Alten stärker mitfinanzieren müsste, schreibt die NZZ.
Ein weiteres Argument gegen eine stärkere Belastung: Der Vorschlag der Kantone belastet einkommenschwächere Haushalte, die aber kein Anrecht auf Prämienverbilligung haben. Derweil würde höhere Kosten für die Kantone über die Steuern finanziert, wo besser verdienende tendenziell stärker belastet werden. Die Kantone dementieren einen Anstieg der Prämienbelastung - sie argumentieren mit Kostenersparnissen durch das von ihnen propagierte, integrierter Finanzierungsmodell.
Hat das Volk das letzte Wort?
Als nächstes beschäftigt sich die Gesundheitskommission des Ständerats mit der Vorlage. Falls diese am nationalrätlichen Modell festhält und auch das Gesamtparlament diesem zustimmt, drohen die Kantone bereits jetzt, das Referendum zu ergreifen. Bis die Reform in Kraft tritt sind deshalb noch manche Klippen zu umschiffen.