Gericht: Kantone müssen Spitalplanung koordinieren

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Kantons Zürich gegen die Bündner Spitalliste gutgeheissen. Für Willy Oggier ist das «ein wegweisender Spitallisten-Entscheid».

, 15. Oktober 2015 um 08:40
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Das oberste Gericht hat die Beschwerde des Kantons Zürich im Zusammenhang mit der Bündner Spitalliste Psychiatrie gutgeheissen. Dies meldete der «Tages-Anzeiger» und die «Südostschweiz» (Print).
Konkret ging es in der Beschwerde darum, die private Bündner Burn-Out-Klinik Clinica Holistica Engiadina in die Spitalliste aufzunehmen. Rund ein Drittel der Patienten jährlich kamen bisher aus dem Kanton Zürich. Für diese hätte der Kanton die Hälfte der Kosten übernehmen müssen.

Willy Oggier: «Parade-Entscheid»

Graubünden hätte sein Vorgehen erst mit dem Kanton Zürich absprechen müssen. Die Aufnahme einer Burnout-Klinik in die Spitalliste entspreche nicht dem Krankenversicherungsgesetz, heisst es im Urteil. Die Kantone seien verpflichtet, ihre Spitalplanungen untereinander zu koordinieren.
Für die Schweiz könnte dies wegweisend sein: Es ist das erste Mal, dass ein Kanton die Spitalplanung eines anderen Kantons beeinflussen kann. «Das Urteil ist ein Parade-Entscheid», kommentiert Gesundheitsökonom Willy Oggier im SRF Regionaljournal Zürich Schaffhausen, «es wird dazu führen, dass Kantone nicht mehr bedenkenlos über Spitallisten Wirtschaftsförderungs-Politik betreiben können.»
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