Gehört die Patienten-Organisation in den Behandlungsraum?

Der Bundesrat will die Stellung der Patienten stärken. Was heisst das konkret? Gewiss eine Stärkung der Patienten-Organisationen. Die springenden Punkte.

, 26. Juni 2015 um 05:37
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  • politik
  • patienten
Das Departement des Innern prüft Vorschläge zur Besserstellung der Patienten in der Schweiz. Gestern veröffentlichte die Landesregierung dazu den Bericht «Patientenrechte und Patientenpartizipation», mit dem sie auf einschlägige Forderungen aus dem Parlament einging.
Der 100seitige Report entwickelt ein Paket von gut einem Dutzend Handlungsfeldern, wo die Möglichkeiten der Patienten aufgewertet werden könnten – mit Veränderungen auf nationaler, kantonaler oder auch privater Ebene.
Hier die drei Haupt-Themenfelder.

1. Zentrale Info-Plattform für Patientenrechte

Die Rechte der Patienten seien unübersichtlich, so der Report. Denn sie sind an vielen Stellen und in unterschiedlicher Form geregelt. Es fehlt eine zentrale Informationsmöglichkeit über die Patientenrechte und die diversen Beratungsangebote.
Der Bundesrats-Bericht schlägt denn die Schaffung einer zentralen Informationsplattform für Patientenrechte vor. Diese könnte durch die Patientenorganisationen betrieben werden, in Abstimmung mit den Kantonen und weiteren Akteuren.
Um die Patienten gut und verständlich über ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuklären, seien «aber auch in den Spitälern und bei der Ärzteschaft weitere Anstrengungen nötig», befindet das zuständige Innendepartement.

2. Stärkung der Patientenorganisationen

Verbesserungsbedarf bestehe auch bei der Patientenmitwirkung. Im Gegensatz zum Konsumentenschutz sei die Mitwirkung von Patientenvertretungen in der Schweiz zu wenig systematisch. Es existiert keine Dachorganisation, die sich umfassend und stellvertretend für die verschiedenen Patientenorganisationen in die gesundheitspolitischen Prozesse einbringen kann.
Zum Bericht: «Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz»
Auch hätten die Patientenorganisationen zuwenig Ressourcen. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sei die Patientenmitwirkung in der Schweiz weniger weit entwickelt.
Was tun? Der Bericht schlägt zum Beispiel vor, dass Patientenvertretungen in den Institutionen des Gesundheitswesens stärker einbezogen werden und mit den Kantonen stärker gefördert werden.

3. Regulierungen für den medizinischen Alltag

Eher am Schluss – und im Communiqué kaum erwähnt – listet der im Bericht auch Vorschläge auf, die den medizinischen Alltag direkter betreffen. Zu prüfende Möglichkeiten, um die Patienten zu stärken, seien zum Beispiel:

  • Die Sicherstellung der Sprachkompetenz des medizinischen Personals – oder anders: Neue Anforderungen an die Beherrschung der Landessprachen.
  • Die Stärkung der «Kommunikationskompetenz der Fachpersonen in Aus-, Weiter- und Fortbildung»; dies würde wohl eine Zunahme der entsprechenden Module im Weiterbildungsbereich bedeuten.
  • Die Stärkung der Rolle der Patienten im konkreten Behandlungsverhältnis. Der Bericht formuliert dabei die Idee, dass die Mediziner die «Patienten konkret auf ihre … Rechte und Rolle hinweisen, namentlich unter Beizug der entsprechenden Vollzugshilfen». Ob hier eine weitere Verrechtlichung des Arzt-Patientenverhältnisses ansteht, wird in der Debatte wohl zu prüfen sein.
  • Die Förderung des Einbezugs von Zweitmeinungen. Hier deutet der Bericht an, dass eine Pflicht entstehen könnte, die Thematisierung der Zweitmeinungs-Frage zumindest zu dokumentieren.
  • Die Förderung der des Beizugs von Bezugspersonen. Erwähnt wird, dass die Patientenorganisationen hier eine gewisse Rolle spielen könnten.

Wie gesagt: Dies ist erst eine Auslegeordnung, die nun in Alain Bersets EDI konkretisiert wird. Die Medienmitteilung stellt aber die Absicht der Landesregierung klar: «Die stärkere Berücksichtigung der Patientenrechte und eine stärkere Partizipation der Patientinnen und Patienten sind wichtige Ziele der gesundheitspolitischen Agenda Gesundheit2020», heisst es zum Beispiel. Patienten müssten ihre Rechte kennen und wissen, wo sie Beratung finden können.
Denn: «Patientinnen und Patienten, die informiert sind und gleichberechtigt in den Behandlungsprozess einbezogen werden, tragen auch dazu bei, das Gesundheitssystem weiter zu verbessern.»
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