Das Luzerner Kantonsspital (Luks) erhält Vorgaben zur Gleichstellung. Neu müssen in den obersten Leitungsgremien beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Die Regelung betrifft nicht nur den Verwaltungsrat des Kantonsspitals, sondern Verwaltungs- und Stiftungsräte von staatsnahen Betrieben. Wird die Vorgabe nicht eingehalten, muss das Unternehmen dies begründen.
Das Luzerner Kantonsspital erfüllt diese neue Forderung zur Zusammensetzung bereits: Im obersten strategischen Leitungsgremien liegt der Frauenanteil über 30 Prozent.
Strafregisterauszug in die Bewerbung
Neu müssen auch Personen, die sich für den Verwaltungsrat des Kantonsspitals oder der Psychiatrie zur Verfügung stellen, einen Betreibungs- und Strafregisterauszug vorlegen.
Begründet wird diese Vorgabe, weil es sich aus finanzieller oder politischer Sicht um zentrale Beteiligungen des Kantons mit im Vergleich zu den übrigen Beteiligungen entsprechend erweiterten Risiken handelt.
Regierung verlangt Klimabericht
Weitere Vorgaben macht die Luzerner Regierung auch zur Klimapolitik: Das Kantonsspital und die Psychiatrie müssen der Regierung jeweils einen Bericht vorlegen, der aufzeigt, mit welchen Massnahmen das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann. Dies gilt für alle Organisationen mit einer hohen Bautätigkeit oder einem massgeblichen Immobilienpark. Der Regierungsrat stützt sich dabei auf seinen Planungsbericht Klima und Energie.