Ein Label für Online-Apotheken

Wer im EU-Raum künftig Versandhandel mit Arzneien betreiben will, muss sich mit einem speziellen Logo auf der Website ausweisen.

, 26. Juni 2015 um 09:19
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Ab sofort will eine EU-weite Regelung für mehr Sicherheit bei den Online-Apotheken sorgen: Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet legale Händler. Über den Klick auf dieses Logo kann jeder leicht prüfen, ob der Anbieter behördlich erfasst und grundsätzlich zum Versandhandel mit Arzneimitteln berechtigt ist.
Jedes EU-Land listet in einem Register die ansässigen legalen Arzneimittelhändler auf. Das Register berücksichtigt, dass nicht nur Apotheken, sondern auch andere Einzelhändler OTC-Medikamente versenden dürfen. 
Mit dem Logo auf seiner Webseite zeigt ein Versandhändler an, dass er im jeweiligen Land E-Commerce betreiben darf mit Arzneimitteln, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Mit einem Mausklick auf das neue Logo landet man im entsprechenden Register und sieht, ob die Firma tatsächlich dort erfasst ist.
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In der entsprechenden Mitteilung erinnert das deutsche Bundesgesundheits-Ministerium die Kundschaft ans Motto «Klicken – Prüfen – Kaufen»; denn das Logo allein sei nicht fälschungssicher. Also sollte man erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen wurde bei einer Webseite Medikamente einkaufen.
Das neue EU-Logo ist obligatorisch, es muss künftig von allen Apotheken und sonstigen Einzelhändlern gut sichtbar auf ihren Webseiten angezeigt werden, wenn sie Online-Handel mit Humanarzneien betreiben.
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