Um die finanzielle Verzerrung zwischen ambulant und stationär zu beseitigen, sollen sich die Kantone auch an den Kosten der ambulanten Behandlungen beteiligen. Dies geht aus einem Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hervor.
Im Herbst 2017 soll jetzt der Vorschlag auf dem Tisch liegen, wie Nationalrätin
Ruth Humbel der NZZ sagt. Die Aargauer CVP-Politikerin präsidierte eine Subkommission, welche die Vorlage «Einheitliche Finanzierung Ambulant/Stationär» (Efas) ausarbeitet.
Kostenverteiler: 3/4 zu 1/4
Diskutiert wird über einen Kostenteiler von 75 Prozent (Versicherer) zu 25 Prozent (Kantone). Noch offen sei, ob für die Kantone wie im Spitalbereich ein Mindestanteil gelten soll, sagt Humbel weiter.
Zur Umsetzung reiche eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Eine Verfassungsänderung sei nicht notwendig.
Derzeit finanzieren die Kantone stationäre Spitalbehandlungen mit 55 Prozent und Versicherer mit 45 Prozent. Die ambulante Versorgung hingegen zahlen die Krankenkassen zu 100 Prozent.