«Die Prämien sollten nur um ein statt um drei Prozent steigen»

Mit dem Abbau eines Teils der Krankenkassen-Reserven könnte die Prämienerhöhung bei der Grundversicherung auf ein Prozent gedrückt werden. Dies sagt Krankenkassen-Experte Felix Schneuwly.

, 9. Juni 2020 um 07:35
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Felix Schneuwly, Krankenkassenexperte (PD)
Für das Jahr 2021 rechnet das Online-Vergleichsportal Comparis mit einem effektiven Anstieg der Grundversicherungsprämien von rund drei Prozent. Als Basis für die Berechnungen dient die gemeinsam mit der ETH-Konjunkturforschungsstelle (KOF) publizierte Gesundheitskostenprognose, wie der Vergleichsdienst am Dienstag in einer Mitteilung schreibt.
Comparis fordert allerdings, dass die effektiven Prämien weniger stark steigen als die Gesundheitskosten. «Die Prämien sollten angesichts der aktuellen Wirtschaftslage nur um ein statt um drei Prozent steigen», verlangt Felix Schneuwly von Comparis. Die Differenz von zwei Prozent solle mit einer Reduktion der über acht Milliarden Franken Reserven bei den Krankenkassen finanziert werden.
Eine solche Entlastung sei zentral, so Schneuwly weiter. Dies, weil über zwei Millionen Personen in der Schweiz wegen der Corona-Krise unter Einkommensbussen litten und sich die Prämienbelastung deshalb stärker aufs Budget schlägt. Eine dreiprozentige Prämienerhöhung bedeutet laut den Berechnungen von Comparis einen Anstieg der Einkommensbelastung aufgrund des Verdienstwegfalls auf bis zu zehn Prozent.

Mehr Spielraum für den Abbau der Reserven

Weil die Kapitalerträge krisenbedingt zudem wohl geringer ausfallen, müsse das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jetzt schon den Kassen mitteilen, wie gross der Spielraum für einen weiteren Abbau der Reserven im kommenden Jahr sein werde, so der Krankenkassen-Experte weiter. Auf Grund der unterschiedlichen finanziellen Lage bräuchten die Versicherer Spielraum statt rigider Vorgaben für die Prämienkalkulation 2021.
Die Befürchtungen einer massiven Corona-Kostenexplosion sind nach Auffassung von Schneuwly ferner «haltlos». Aus verschiedenen Gründen: So sei etwa die Nachfrage nach medizinischen Leistungen in den Monaten März, April und Mai eingebrochen. Ferner würden Corona-Patienten in den Spitälern meistens stationär behandelt, was sich weniger auf die Prämien auswirke. Und für Corona-bedingte Ertragsausfälle und Vorhalteleistungen müssten ihm zufolge Bund und Kantone aufkommen. 
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