Die Notfallgebühr rückt näher

Die nationalrätliche Gesundheitskommission will jetzt für Kantone, die eine Spital-Notfallgebühr einführen möchten, die rechtliche Grundlage schaffen.

, 18. November 2019 um 07:31
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Mit 16 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) ihrem Rat, der Initiative für eine Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme Folge zu geben.
Diese sieht für den Eintritt in den Spitalnotfall grundsätzlich eine Gebühr von etwa 50 Franken vor. Bei Kindern und Jugendlichen sowie in Fällen einer ärztlichen Zuweisung oder nachfolgenden stationären Behandlung würde die Gebühr entfallen.

Anzahl «Spitalnotfälle» nehmen stark zu

Die Kommissionsmehrheit will für Kantone wie insbesondere Zürich, die eine solche Gebühr einführen möchten, die rechtliche Grundlage schaffen. Eine Minderheit lehnt die Initiative ab, da sie die Durchführung administrativ als sehr aufwändig einschätzt. Diese Meinung ist auch der Gesundheitsexperte Felix Schneuwly vom Vergleichsdienst Comparis. 
Hausärzte sind in der Regel die erste Anlaufstelle für die medizinische Versorgung. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall aber stark zugenommen. Dies aus verschiedenen Gründen: Unter anderem entpuppen sich rund 40 Prozent der Besuche als Bagatellfälle. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis.

Kein genereller Selbstkostenanteil

Die Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme soll das Bewusstsein schärfen, so die Idee des Initianten Thomas Weibel von den Zürcher Grünliberalen. Und der 50-Franken-Betrag soll ferner einen Beitrag zur Entlastung der Notfallpforten der Spitäler leisten sowie zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen beitragen.
Mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die Kommission hingegen eine Initiative ab, die grundsätzlich einen symbolischen Selbstkostenanteil in bar bei jeder neuen Konsultation in einer Arztpraxis oder einem Spitalambulatorium anstrebt.

Definition Notfall: Grippe als Notfall?

Ein Notfall besteht in der Regel, wenn jemand selber oder Dritte den Zustand eines Menschen als lebensbedrohlich oder unmittelbar behandlungsbedürftig einschätzen. Dies lässt viel Interpretationsspielraum zu, wie auch eine Comparis-Analyse zeigt. Krankenversicherer legen Notfälle unterschiedlich aus. Die Krankenkassen Concordia und Sanitas akzeptieren zum Beispiel Grippe, Abszesse oder plötzliches Fieber als Notfälle. Bei der Ökk zählt nur plötzliches Fieber als Notfall. Atupri und Sanagate erachten hingegen weder Grippe, Abszesse noch plötzliches Fieber als Notfälle. 
  • Ihre Meinung interessiert uns: Was halten Sie von der Idee einer Notfallgebühr? Berichten Sie uns davon in den Kommentaren.
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