Bundesrat lässt nun auch Schnelltests zu

Der Bundesrat will mehr testen lassen und Infizierte rascher isolieren. Deshalb lässt er ab 2. November Schnelltests zu.

, 28. Oktober 2020 um 16:22
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Zusätzlich zu den bisherigen sogenannten PCR-Tests führt der Bundesrat ab dem 2. November nun Antigen-Schnelltests ein. So kann die Bevölkerung breiter und schneller getestet werden. Die Hoffnung dahinter: Es können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rascher nachgewiesen und isoliert werden. Denn es dauert nur 15 Minuten bis das Resultat feststeht.

Weniger empfindlich

Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich, räumte Bundesrat Alain Berset ein. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infektiös ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gemäss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten. 
Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein. Auch bei Personen ohne Symptome, die aber eine Meldung der Swiss-Covid-App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests möglich. Diese sollen – falls sie positiv getestet werden – zur Absicherung einen zweiten herkömmlichen Test durchführen lassen. Alle Personen, die mittels eines Schnelltests positiv getestet wurden, sollten sich umgehend in Isolation begeben.

Nicht für Risiko-Personen

Wegen der geringeren Empfindlichkeit sind die Schnelltests nicht für besonders gefährdete Personen geeignet. Und auch Pflegepersonal darf sich nicht auf Schnelltests verlassen. Sie sollten weiterhin einen herkömmlichen Test machen. Die Schnelltests werden vom Bund bezahlt - allerdings nur dann, wenn die Getesteten die Empfehlungen des BAG erfüllen. 50 000 Tests mehr pro TagMit den Schnelltests will Berset die Testaktivität in der Schweiz massiv erhöhen: Von derzeit rund 30 000 Tests auf 80 000 pro Tag. Pro Schnelltest will der Bund 99 Franken vergüten.

Auch in Apotheken

Die Schnelltests sind keine Selbsttests. Sie werden von Fachpersonen in Arztpraxen, Apotheken und Spitälern sowie in den offiziellen Testzentren durchgeführt. Die Apotheken, die die Dienstleistung anbieten, werden ab nächster Woche aufgeführt unter www.ihre-apotheke.ch/apothekenfinder.

Reproduktionszahl liegt bei 1,6

Die Reproduktionszahl des Virus in der Schweiz beträgt derzeit 1,6. Jede infizierte Person steckt also im Schnitt 1,6 andere Personen an. Diese Zahl müsse halbiert werden, sagte Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz.
Der Bundesrat hat weitere schweizweite Massnahmen gegen die  Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt.
Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab mogen Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten.
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