Auch die St. Galler Spitallandschaft befindet sich im Umbruch: Das stationäre Angebot soll sich auf vier Spitäler konzentrieren, fünf Spitalstandorte werden in Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) umgewandelt. So sieht es die neue St. Galler Spitalstrategie vor. Über die Ausgestaltung muss die Politik entscheiden: Geplant war es, die Beratungen in der kommenden Session im September aufzunehmen. Die Kommission hat sich bereits mit der Vorlage befasst.
Doch daraus wird wohl nichts. Denn das Bundesgericht hat einer Beschwerde von Werner Ritter die «aufschiebende Wirkung» zuerkannt. «Damit entfaltet die Botschaft keine Rechtswirkungen und darf somit von der vorberatenden Kommission des Kantonsrats und vom Kantonsrat nicht beraten werden», folgert der Anwalt daraus. Er hatte Beschwerde beim St. Galler Verwaltungsgericht eingereicht. Dieses trat mangels Zuständigkeit aber nicht darauf ein. Ritter
gelangte an das Bundesgericht. Regierung reicht «Rekurs» ein
Die St. Galler Regierung werde «umgehend beim Bundesgericht Antrag auf Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes stellen», teilt die Staatskanzlei mit. Inwiefern sich der Entscheid des Bundesgerichts auf die Beratung der Vorlage durch den Kantonsrat auswirken könnte, werde nun abgeklärt.
In Bezug auf die gleichzeitig eingereichte Beschwerde von Ritter und weiteren Privatpersonen betreffend die Denkpausen in Altstätten und Wattwil wurde der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt», wie die Staatskanzlei weiter schreibt
Werner Ritter wirft der Regierung und dem Verwaltungsgericht zudem vor, sie hätten die Frist zur Stellungnahme verpasst, obwohl ihnen das Problem und die Rechtsfolgen der aufschiebenden Wirkung schon seit Monaten bekannt waren.
Korrektur der Spitalstrategie gefordert
Mit der Beschwerde gegen die Botschaft zur Weiterentwicklung der Strategie will der Anwalt das Umfunktionieren der Spitäler stoppen. Der ehemalige CVP-Kantonsrat macht eine Verletzung des Stimmrechts geltend. Die beschlossenen Spitalbauprojekte sollten ihm zufolge weitergeführt und die Regierung zu einer auf Fakten basierten Spitalstrategie verpflichtet werden.
Die hängige Beschwerde beim Bundesgericht hat hingegen zum Ziel, dass der Nichteintretensentscheid aufgehoben werde und das Verwaltungsgericht materiell über die Beschwerde gegen den Beschluss der Regierung und die Botschaft entscheiden müsse.