Im Fall einer vom Freiburger Spitals (HFR) gekündigten Pflegefachperson hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt. Das Spital muss die Person wieder einstellen, so das Urteil. Dies
berichten die «Freiburger Nachrichten» am Mittwoch. Das Spital hatte der Führungsperson 2016 nach 8,5 Dienstjahren gekündigt. Der Vorwurf: Sie habe ihre Rolle als Kaderperson nicht wahrgenommen und gegen Weisungen und Anordnungen ihrer Vorgesetzten verstossen. Es sei zudem zu langen und zahlreichen Abwesenheiten gekommen; die Angestellte habe im Weiteren systematisch die Zeiterfassung ihrer Arbeitszeiten manuell korrigiert.
Die Gekündigte ging rechtlich gegen die Kündigung vor. Bereits das Kantonsgericht hatte ihr daraufhin Recht gegeben. Dies unter anderem dehalb, weil das HFR kein ordentlichen Kündigungsverfahrens durchgeführt habe.
Auch eine Fälschung der Zeiterfassung sah das Gericht als nicht gegeben an: Die Fehlermarge habe in 14 Monaten höchstens einen Tag betragen. Das HFR hatte daraufhin in allen Punkten Rekurs gegen das Urteil eingelegt. Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz nun jedoch vollumfänglich. Das Bundesgericht erachtet es zudem als möglich, dass die Frau nach anderthalbjähriger Abwesenheit wieder ans HFR zurückkehrt.