Behörden stellen Gesundheitseinrichtung unter Zwangsverwaltung

In einem Zürcher Heim war die Sicherheit von Bewohnenden gefährdet. So haben die Behörden reagiert.

, 9. Oktober 2020 um 08:39
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Gefährdung der Patienten: Vor zwei Monaten ging eine solche Beschwerde gegen ein Altersheim im Zürcher Oberland ein. Der Bezirksrat, der im Kanton Zürich solche Beschwerden begutachtet, hat die Situation im Hinwiler Alters- und Pflegeheim daraufhin geprüft und als schwerwiegend eingeschätzt. Es sei um die Sicherheit der Bewohnenden gegangen, wird die Ratschreiberin im «Anzeiger von Uster» zitiert.

Auch Mobbingvorwürfe

Der Bezirksrat hat gehandelt. Er hat verfügt, dass im Heim eine übergeordnete Leitung eingesetzt wird. Gleichzeitig bestätigt der Stiftungsrat des Heims im Artikel, dass man sich von der Leiterin getrennt habe. Dies aber im Guten. Auch mit zuvor erhobenen Mobbingvorwürfen von ehemaligen Angestellten habe das nicht direkt zu tun.
Die übergeordnete Leitung wird deshalb interimistisch auch die Heimleitung übernehmen, wie der «Anzeiger von Uster» weiter schreibt. Grundsätzlich stünde die übergeordnete Leitung der Heimleitung aber vor. Auch ist sie einzig gegenüber dem Bezirksrat berichterstattungspflichtig und auch an dessen Weisungen gebunden. 
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