Armee-Arzt Andreas Stettbacher entlastet

Die Vorwürfe gegen den Oberfeldarzt sind in sich zusammengefallen. Andreas Stettbacher kehrt demnächst wieder ins Amt zurück.

, 22. September 2017 um 15:16
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Vor gut neun Monaten meldete das VBS die sofortige Freistellung des obersten Militärarztes – und kündigte eine strafrechtliche Untersuchung an. Dabei wurde von einem «Verdacht auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten» gemunkelt.
Heute kann man wohl sagen: Da war nichts. Die Untersuchungen seien abgeschlossen, meldet das Verteidigungs-Departement nun, und die «gegen Divisionär Andreas Stettbacher erhobenen Vorwürfe sind weder arbeits- noch disziplinarrechtlich relevant». Stettbacher nehme im Oktober seine Arbeit wieder auf.

  • Zur Mitteilung des VBS: «Oberfeldarzt der Armee: Administrativuntersuchung bestätigt Unschuld», 22. September 2017.

Nachdem die Sache publik geworden war, kursierten Gerüchte, wonach der Oberfeldarzt vielleicht etwas arg locker mit den Spesen umgegangen sei – berichtet wurde etwa von einem Weihnachtsessen für die Mitarbeiter, wo die Pro-Kopf-Ausgaben unüblich hoch waren. Andererseits sperrte sich die Bundesanwaltschaft offenbar dagegen, den Fall überhaupt aufzunehmen.

Verjährt oder nicht bestätigt

Verteidigungsminister Guy Parmelin setzte dann im Januar 2017 den Zürcher Anwalt Cornel Borbély für eine  Administrativuntersuchung ein. Dabei wurden «die von Divisionär Andreas Stettbacher bezogenen Leistungen» unter die Lupe genommen, so die Mitteilung. 
Der Bericht von Borbély hält nun fest, dass Stettbacher arbeits- und disziplinarrechtlich nichts vorzuwerfen ist. «Die erhobenen Vorwürfe und Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit gewissen Verpflegungsspesen und dem Weihnachtsessen 2015 sind verjährt oder haben sich nicht bestätigt.» Auf der anderen Seite anerkenne Stettbacher, dass er sich in diesem Punkt nicht kostenbewusst verhalten habe.
In einer etwas kryptischen Formulierung schreibt das VBS weiter: «Die Abklärungen und Empfehlungen zum rechtlichen Vorgehen und insbesondere die Freistellung hätten kritischer hinterfragt werden sollen. Die oberste Armeeführung und in der Folge auch der Departementschef VBS dürfen und müssen sich jedoch auf die Fachmeinung der juristischen Experten des Departementes verlassen können.»

VBS übernimmt Kosten

Anders formuliert heisst das wohl: Da wurde überreagiert – und die Leute an der obersten Spitze des VBS konnten das ja nicht riechen…
Das VBS übernimmt die für Andreas Stettbacher entstandenen Kosten. Zugleich wurde Stillschweigen vereinbart.
Der weitere Ablauf lässt allerdings auch vermuten, dass sich in der Affäre auch ein Stil-Konflikt zwischen Stettbacher und seinem Vorgesetzten niederschlug, dem Chef der Logistikbasis Thomas Kaiser. Denn als Sofortmassnahme wird die Sanität führungsmässig dem Chef Armeestab zugeteilt. Und grundsätzlich prüft das Departement, inwiefern die Organisationseinheit Sanität von der Logistikbasis der Armee zu trennen ist. Ebenfalls müsse die Verbindung der Funktion Oberfeldarzt und die Funktion als Beauftragter des Bundesrates für den koordinierten Sanitätsdienst analysiert werden.
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