«Das Vorgehen der Gesundheitsdirektion ist medizinisch problematisch, rechtlich unhaltbar und politisch abenteuerlich»: So formuliert es Guido Schommer, der Generalsekretär des Verbandes
Privatkliniken Schweiz PKS. In der
«Luzerner Zeitung» kommentierte der Privatspitäler-Vertreter die Pläne diverser Gesundheitsdirektoren, per Liste zu bestimmen, welche Eingriffe in einem Kanton nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen.
Das Risiko von Nachbehandlungen sei bei ambulanten Operationen deutlich höher als stationär, so ein Gegenargument von Schommer. Zudem bleibe offen, was bei unterschiedlicher Beurteilung eines stationären Falls durch Krankenkassen und Kanton geschehe.
«…Regelungen in Zürich und Luzern unzulässig»
Schommer weist in der LZ insbesondere darauf hin, dass die Kantone noch gar keine Grundlage zur generell-abstrakten Wirtschaftlichkeitsprüfung einzelner Behandlungen hätten.
Die PKS hatten im März eine
Expertise des Verwaltungsrechtlers Urs Saxer vorgelegt. Danach seien die Kantone «nicht befugt, die bundesrechtlichen WZW-Kriterien zu konkretisieren und eine Liste von Eingriffen zu erlassen, welche ambulant statt stationär durchzuführen sind» – so ein Fazit von Saxer: «Die geplanten Regelungen in den Kantonen Zürich und Luzern sind daher unzulässig.»
Tatsächlich arbeiten nicht nur Zürich, Luzern und inzwischen auch die beiden Basler Kantone an solch einer Liste, sondern auch das BAG. Dies wiederum zeige, dass es keine vorgreifenden Regelungen brauche, so Guido Schommer. Es sei «hochgradig unverständlich», dass kantonale Listen kurz vor einer Bundeslösung «durchgestiert» werde – als ob es um ein Wettrennen ginge.