Anfang dieses Jahres trat die Liste des Bundes in Kraft, welche sechs Eingriffe national verpflichtend regelt (siehe unten). Insgesamt erfolgten in der Schweiz knapp 60 Prozent dieser Eingriffe bereits ambulant. Dies zeigt eine Analyse des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) für die Jahre 2013 bis 2016.
Der Anteil der ambulanten Eingriffe variiert je nach Kanton erheblich: In den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen, Bern, Tessin und Appenzell Innerrhoden liegt der Anteil der ambulanten Eingriffe unter 50 Prozent. Und im Kanton Jura ist er mit 84 Prozent doppelt so hoch wie im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Romandie als Vorreiter
Interessanterweise verzeichnen die Westschweizer Kantone die höchsten Anteile ambulanter Eingriffe: ihre Werte liegen konstant über dem Schweizer Durchschnitt. Dieses Ergebnis deckt sich laut Obsan mit der Hypothese, dass der Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung in der Romandie früher vorangetrieben wurde als in der Deutschschweiz.
Insgesamt hat der Anteil der ambulant durchgeführten Eingriffe stark zu genommen: Er ist auf gesamtschweizerischer Ebene von 42 Prozent im Jahr 2010 auf 59 Prozent im Jahr 2016 gestiegen.
- Schwächere Zunahme als in der Gesamtschweiz: AR, BL, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS
- Stärkere Zunahme als in der Gesamtschweiz: AG, AI, BE, BS, FR, GR, TI, ZG ZH
Verlagerungspotential für Kantone mit hohem ambulanten Anteil
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) beziffert zudem das Verlagerungspotenzial: So könnten je nach Kanton zwischen 55 Prozent und 80 Prozent der sechs untersuchten stationären Eingriffe ambulant durchgeführt werden. Gesamtschweizerisch: 77 Prozent. Es reicht von 55 Prozent der stationären Eingriffe im Kanton Obwalden bis 83 Prozent im Kanton Genf.
Beispiel: Kanton Zürich könnte 16 Millionen Franken sparen
Durch die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich innerhalb der analysierten Leistungen resultiert laut Obsan zudem ein massgebliches Sparpotenzial für die Kantone. Es beträgt zwischen 200'000 Franken (Kanton Obwalden) und 16 Millionen Franken (Kanton Zürich).
Auf die OKP-Kosten hätte die Verlagerung hingegen kaum finanzielle Auswirkungen: Im Maximum würden diese um 590'000 Franken im Kanton Zürich ansteigen, um 55'000 Franken im Kanton Graubünden sinken.
Analysierte chirurgische Leistungen
- Krampfaderoperationen der unteren Extremität
- Eingriffe an Hämorrhoiden
- Einseitige Hernienoperationen
- Untersuchungen und Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter (Eingriffe am Gebärmutterhals, Untersuchungen der Gebärmutter, Curettage)
- Kniearthroskopien, einschliesslich Eingriffe am Meniskus (Eingriffe am Meniskus, Kniearthroskopie)
- Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden
Ambulanter Anteil: Anstieg bis 96 Prozent möglich
Würden alle potenziell verlagerbaren Eingriffe ambulant erfolgen, würde der Anteil der ambulanten Eingriffe darüber hinaus erheblich ansteigen. Auf gesamtschweizerischer Ebene würde er sich von 58 Prozent auf 90 Prozent erhöhen, in den einzelnen Kantonen wäre ein Anstieg auf 85 Prozent bis 96 Prozent zu erwarten.
Die weitere Beobachtung der analysierten chirurgischen Leistungen wird laut dem Gesundheitsobservatorium jetzt zeigen müssen, wie sich die hier festgestellten Unterschiede und Trends nach Inkrafttreten der eidgenössischen Liste verändern.