Nach den beiden SRF-Sendungen «
Tagesschau» und «
Rundschau» bezieht nun die FMH Stellung und möchte «Falschbehauptungen richtig stellen».
Vorwurf 1: Chefärzte haben ein Millioneneinkommen
Urs Klingler analysiert seit 5 Jahren Lohnmodelle von Schweizer Spitälern. Er kam zum Ergebnis, dass das Einkommen der 250 Chefärzte in der gesamten Schweiz zwischen 0,35 und 2,5 Millionen beträgt.
Die FMH wendet nun ein, dass diese 250 Ärzte gerade einmal 0,7 Prozent aller berufstätigen Ärzte ausmachen. Ausserdem rechtfertigt sie die Löhne damit, dass Chefärzte ein grosses Mass an Verantwortung für die Patienten sowie für ihre Mitarbeiter haben.
Hinzu kämen höchste Anforderungen, Arbeitszeiten von 80 Wochenstunden und mehr – sowie die Tatsache, dass es täglich um Leben und Tod gehe.
Vorwurf 2: Ärzte bekommen zusätzlich noch Boni
Die von Urs Klingler herangezogenen Datensätze stammen aus einem öffentlich zugänglichen Datensatz des Bundesamtes für Gesundheit aus dem Jahr 2015 und enthalten sämtliche Brutto-Lohnbestandteile, so auch Boni.
Seit Jahren spreche sie sich vehement gegen mengenbezogene Boni in Spitalverträgen aus, so die FMH. Resultate einer
FMH-Begleitstudie vom vergangenen Jahr würden zeigen, dass die Bonuszahlen bei Chefärzten im Bereich der Akutsomatik klar zurückgehen (siehe Statistik).
(Bild: FMH-Begleitstudie 2017)
Vorwurf 3: Die Löhne sind nicht öffentlich einsehbar
Gemäss SRF-Recherchen war es schwierig, überhaupt an Daten über die Ärztelöhne zu kommen.
Die FMH nimmt diesen Vorwurf auf und reicht ihn weiter: Während 30 Jahren habe sie jährlich die Einkommen publiziert – bis das Bundesamt für Sozialversicherungen das 2013 untersagte. Begründung: Es bestehe kein Interesse an der Datenbekanntgabe. Ausserdem würde das Bundesamt für Gesundheit seit Monaten eine Studie über das Ärzteeinkommen ankündigen, diese aber nicht veröffentlichen.
Vorwurf 4: Zu hohe Krankenkassenprämien wegen zu hoher Einkommen
In der derzeitigen Diskussion um die Gesundheitskosten liegt nun der Vorwurf nahe, dass die hohen Löhne von den Prämienzahlern übernommen werden. Stimmt nicht, so die FMH: «Allein aus Leistungen der Sozialversicherung sind keine sehr hohen Einkommen zu erreichen.» Diese könnten nur durch Privatpatienten, Vericherungsgutachten und Expertenmandate entstehen, und würden daher nicht zu den steigenden Krankenkassenprämien beitragen.
Vorwurf 5: Hoher Umsatz ist nicht gleich hohes Einkommen
Ein anderer, häufig genannter Punkt in der momentanen Diskussion ist das hohe Einkommen der Ärzte in eigener Praxis.
Der Rückschluss von Praxisumsätzen direkt auf das Einkommen zu schliessen, sei «widersinnig», so die FMH, da die Umsätze oft nicht allein erzielt werden und zudem die durchschnittlichen Betriebskosten einer Praxis bei gut 70 Prozent lägen. Der Verdienst des Arztes erreicht so also etwa 30 Prozent.