Ärztelöhne: Politik will jetzt die Spitäler in die Mangel nehmen

Listen- und Vertragsspitäler im stationären und ambulanten Bereich sollen künftig zur Vergütungstransparenz verpflichtet werden. Dies hat der Nationalrat entschieden.

, 15. März 2019 um 05:00
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Spitalärzte in leitender Funktion sollen ihren Lohn künftig transparent ausweisen müssen. Dies hat der Nationalrat am Donnerstag mit 124 zu 59 Stimmen entschieden. Die SVP lehnte die Motion als einzige Fraktion ab. Thomas Aeschi warnte erfolglos davor: «Es ist ein erster Schritt dahin, um genau das Gleiche zukünftig in anderen Branchen auch zu verlangen», sagte der Zuger Politiker.
Der Vorstoss geht auf eine Motion von Bea Heim zurück. Die Solothurner SP-Nationalrätin fordert mehr Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren im stationären und ambulanten Bereich bei den Spitälern. «Überhöhte Ärztelöhne» werfen nach Ansicht von Heim grundlegende Fragen auf, vor allem im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht der Kantone. Und zwar vor dem Hintergrund der Problematik der falschen Anreize und somit auch der medizinisch nicht notwendigen Eingriffe.

Alle Honorare offenlegen: Zusatz, privat, Belegärzte

Insbesondere sollten Kantone im Bereich der Spitalplanungs-Kriterien Massnahmen gegen Boni und andere mengenbezogene Anreizsysteme ergreifen können. Diese spielen bei der Steigerung der Gesundheitskosten eine wesentliche Rolle und kosten die Prämienzahler viel Geld. Konkret will die Politikerin eine Offenlegungspflicht für Spitäler und Institutionen, die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) abrechnen – ähnlich wie bei übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Unternehmen.
Künftig sollen Spitäler in einem Vergütungsbericht das Honorarsystem und die Vergütungen der Leistungserbringenden für ihre Tätigkeiten im stationären wie im ambulanten Bereich offenlegen – inklusive Leistungen für Zusatzversicherte und Privatpatienten, Sprechstunden- und Expertisentätigkeiten. Auch belegärztliche Tätigkeiten sind Bea Heim zufolge zu erfassen. Denn auch privat- und belegärztliche Tätigkeiten werden laut der SP-Nationalrätin zu einem guten Teil über die soziale Krankenversicherung abgerechnet.

Kriterium für die Spitalliste

Der Bundesrat soll nun die rechtlichen Grundlagen für die Transparenz der Honorarsysteme in Spitälern schaffen, als Kriterium für die Aufführung auf der Spitalliste. Auch der Expertenbericht zu Kostendämpfungsmassnahmen empfiehlt den zuständigen Kantonen, die Aufnahme von Spitälern auf die Spitalliste von der Transparenz über die Entschädigung von internen und externen Fachkräften abhängig zu machen. Der Bundesrat hat bereits im Sommer 2018 die Annahme der Motion beantragt. Diese geht nun an den Ständerat.

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