Bei den Taxpunktwert-Verhandlungen in der Physiotherapie gibt es ein Zwischenergebnis (respektive kein Ergebnis): Mit der Einkaufsgesellschaft HSK sowie der CSS werden die Verträge verlängert; die HSK vertritt die Versicherer Helsana, Sanitas und KPT. Nun wird über die Taxpunktwerte verhandelt.
Offenbar bestehen also weiterhin Chancen, dass die beiden Parteien – Physioswiss einerseits, die Kassenvertreter andererseits – am Verhandlungstisch noch eine Einigung zu finden.
Allerdings: «Bei den Verhandlungen mit Tarifsuisse AG sieht Physioswiss keine reellen Chancen für einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss», teilt der Verband den Mitgliedern mit. Man leite daher das Festsetzungsverfahren in allen Kantonen ein.
Dabei sei zu erwarten, dass die Kantone den aktuellen Taxpunktwert weiterhin für gültig erklären – zumindest provisorisch.
Ein Problem liegt dabei darin, dass die bei Tarifsuisse zusammengeschlossenen Kassen insgesamt knapp zwei Drittel der Versicherten erfassen.
Nicht kostendeckend
Im Hintergrund steht, dass Physioswiss die Verträge mit HSK, CSS wie auch Tarifsuisse per Ende 2024 gekündigt hatte. Seither wird über neue Sätze beziehungsweise Taxpunktwerte verhandelt.
Für Physioswiss ist klar, dass die heutigen Taxpunktwerte nicht mehr genügen: «Unsere Daten zeigen, dass die Physiotherapie zurzeit nicht kostendeckend bezahlt wird», teilt Kommunikationschef Florian Kurz mit. «Physioswiss fordert deshalb kostendeckende Taxpunktwerte für die Physiotherapie. Es ist nun in der Verantwortung der Krankenversicherer oder der Kantone im Rahmen des Festsetzungsverfahrens, diese Situation zu Gunsten der Physiotherapie zu verbessern.»
Nach dem Scheitern der Gespräche kann es vorkommen, dass einzelne Tarifsuisse-Krankenkassen die Zahlungen aufschieben, bis ein neuer offizieller Tarif steht. «Daher sollte die Liquidität einer Praxis für das erste Quartal sichergestellt sein, ansonsten empfehlen wir, die Leistungen direkt den Patient:innen zu verrechnen», rät Physioswiss seinen Mitgliedern.
Sollte eine Krankenkasse die Zahlung aufschieben, müsste sie die Leistungen rückwirkend bezahlen, sobald die Kantone einen Taxpunktwert festgelegt haben.
Eine ähnliche Spaltung wurde
letzte Woche bekannt: Da einigte sich die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich sich mit der Einkaufsgemeinschaften HSK sowie mit der CSS auf einen Taxpunktwert von 91 Rappen für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Der Wert gilt rückwirkend ab Januar 2024, und er liegt damit um 2 Rappen über dem derzeit gültigen provisorischen Wert. Zugleich gelang der AGZ ebenfalls keine Einigung mit Tarifsuisse.
Der Zusammenschluss der Krankenversicherer-Verbände Curafutura und Santésuisse (zu der Tarifsuisse gehört) hat keinen Einfluss auf die Einkaufsgemeinschaften. Diese stehen nach wie vor im Wettbewerb zueinander.