Pflegemitarbeiterin wehrt sich erfolglos gegen Schichtumteilung

Ein Gesundheitsbetrieb im Kanton Zürich zieht eine Pflegeassistentin von der Nachtwache ab. Sie hat den Fall bis vor das Bundesgericht gezogen.

, 26. September 2022 um 13:55
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Die Pflegemitarbeiterin verlangte eine Abfindung sowie Schadenersatz und Genugtuung. | Symbolbild Pixabay
Mehrere Reklamationen bezüglich des Umgangs einer Pflegeassistentin gegenüber den Bewohnenden hatten die Vorgesetzten unter anderem dazu veranlasst, sie von der Nachtwache in den Tagdienst umzuteilen. Geschehen ist dies im April 2020 in einem Alterszentrum der Stadt Opfikon im Kanton Zürich, wo die Frau mit Jahrgang 1964 seit über 30 Jahren arbeitete.
Die Pflegeassistentin wollte dies aber nicht hinnehmen. Sie verlangte die Rücksetzung in den Nachtdienst und eine Entschädigung von 6 Monatslöhnen aufgrund einer missbräuchlichen Änderungskündigung. Zudem ersuchte sie um eine Abfindung in der Höhe von 15 Monatslöhnen sowie einer Geldsumme von zwischen 20'000 und 30'000 Franken als Schadenersatz und Genugtuung, was allerdings von den entsprechenden Instanzen abgewiesen wurde.

«Eine kleinräumige Verlegungen des Arbeitsorts»

Die Frau wehrte sich in der Folge bis vor das Bundesgericht. Sie bemängelte unter anderem eine Lohneinbusse von 20 Prozent und dass es sich bei der Umteilung um eine «Sanktion» handle. Die Pflegeassistentin wollte zudem eine Persönlichkeitsverletzung geltend machen, ausgelöst durch die interne Information an das Nachtwache-Team. Denn die Meldung habe als fristlose Entlassung aufgefasst werden können.
Die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichtes in Luzern hat die Beschwerde nun aber abgewiesen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Umteilung in den Tagdienst sei eine unwesentliche Änderung des Tätigkeitsbereiches und eine kleinräumige Verlegungen des Arbeitsorts sei rechtmässig und nicht anfechtbar; ein Entschädigungsanspruch sei abzulehnen. Und zusammenfassend liege auch keine Persönlichkeitsverletzung vor, so das höchste Gericht. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken werden der Pflegeassistentin auferlegt.
  • Urteil 8C_173/2022

  • pflege
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