PDAG reagieren mit «grosser Erleichterung» auf Freisprüche

Nach dem Freispruch für eine Oberärztin und einen leitenden Arzt der Psychiatrischen Dienste Aargau äussert sich CEO Beat Schläfli erleichtert.

, 31. Januar 2026 um 14:10
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PDAG-CEO Beat Schläfli. Bild: zvg
Das Bezirksgericht Brugg hat eine Oberärztin und einen leitenden Arzt der Psychiatrischen Dienste Aargau vom Vorwurf der Tötung durch Unterlassen freigesprochen.
Die PDAG reagieren auf die Freisprüche mit «grosser Erleichterung». Das Urteil bestätige, dass den beiden ehemaligen Ärzten kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen sei, teilte die Institution mit.
Zugleich betonen die PDAG, dass der Tod des Patienten ein tragisches Ereignis bleibe. «Unser Mitgefühl gilt in erster Linie den Angehörigen», heisst es in der Stellungnahme.
PDAG-CEO Beat Schläfli erklärte, der Tod des Patienten werde die Institution weiterhin beschäftigen: «Der Tod des Patienten T. W. ist auch für die PDAG ein tragisches Ereignis, dessen Erinnerung uns stets begleiten wird.» Wichtig sei ihm zudem festzuhalten, dass Geschäftsleitung und Verwaltungsrat geschlossen hinter den Mitarbeitenden stünden.
Diese müssten regelmässig «hochkomplexe Entscheidungen» treffen und dabei das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten gegen deren Sicherheit sowie jene von Drittpersonen abwägen.
Schläfli warnte zudem vor den Folgen einer strafrechtlichen Verunsicherung des Fachpersonals: «Wenn Psychiaterinnen und Psychiater bei Entscheidungen unter Zeitdruck befürchten müssten, rasch in jahrelange Strafverfahren zu geraten, wäre das ein fatales Signal – insbesondere angesichts des bereits bestehenden Fachkräftemangels in der Psychiatrie.»

Konsequenzen

Gleichzeitig verweisen die PDAG darauf, dass aus dem Fall Konsequenzen gezogen worden seien. In den vergangenen Jahren seien die ambulanten Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störungen ausgebaut worden. Zudem hätten die PDAG ein Kompetenzzentrum für Borderline-Erkrankungen und Selbstverletzungen eröffnet, um gezielte Kriseninterventionen zu ermöglichen und stationäre Aufenthalte möglichst zu vermeiden.
Auch organisatorisch seien Anpassungen erfolgt. So wurde ein eigener Pflegepersonalpool mit rund 180 Mitarbeitenden aufgebaut, um bei Bedarf rasch qualifizierte Eins-zu-eins-Betreuungen sicherstellen zu können.

Alternatives Fixierungssystem

Zudem setzen die PDAG seit 2023 auf ein alternatives Fixierungssystem mit Klettbandagen, das es den Patientinnen und Patienten ermöglicht, sich selbst wieder zu befreien und damit stärker dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung trägt.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Entscheid an das Aargauer Obergericht weitergezogen wird, ist derzeit offen.

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