Rund 600'000 Menschen kümmern sich hierzulande um ihre pflegebedürftigten Angehörigen. Sie kriegen dafür Geld - aber nur, wenn sie bei einer Spitex-Firma unter Vertrag stehen. Etliche Firmen witterten dadurch ein vielversprechendes Geschäftsmodell.
Wie Medinside Mitte Mai 2025 berichtete, haben sich im Kanton Zürich die Pflegeleistungen durch private Spitex-Firmen, die pflegende Angehörige anstellen, von 2020 bis 2023 um 530 Prozent erhöht.
Die Gesundheitskonferenz Kanton Zürich fordert deshalb auf Bundesebene ein nationales Regelwerk zur Angehörigenpflege mit klarer Definition, Qualitätsvorgaben und Finanzierungsstandards.
Nun berichtet auch der SonntagsBlick über
«die Schattenseiten der Angehörigenpflege» und nimmt insbesondere die Spitex-Organisation Pflegewegweiser ins Visier, die mit allen Mitteln versuche, Einschränkungen im lukrativen Geschäftsmodell der Angehörigenpflege zu verhindern.
Laut SonntagsBlick erstatten die Krankenkassen für jede geleistete Pflegestunde 52.60 Franken. Gemeinde und Kantone legten 20 bis 30 Franken obendrauf. Im Schnitt kämen so für jede Stunde 80 Franken zusammen. «Aber nur ein Teil davon landet bei den Angehörigen», schreibt der SonntagsBlick. Maximal seien es 38 Franken. Mehr als die Hälfte kassierten die Spitex-Firmen.
Der Zeitungsartikel rief den grünliberalen Nationalrat Patrick Hässig auf den Plan. Auf X schreibt der diplomierte Pflegefachmann: «Neue Gesetze müssen dieser Profitgier nun Grenzen setzen. Bereits vor Monaten wurde auf nationaler Ebene auf dieses Problem hingewiesen - auch durch meine drei Vorstösse, welche klare, sonnvolle Regulierungen vorsehen», so der Zürcher Nationalrat.
Patrick Hässig, der im Vorstand der Spitex Kanton Zürich sitzt, forderte in der letztjährigen Wintersession mit einer
Motion gesetzliche Anpassungen, «damit der OKP-Pflegebeitrtag für Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, gekürzt werden kann.»
Zudem soll der Bundesrat den Kantonen empfehlen, diesen Organisationen eine tiefere Restkostenabgeltung für pflegende Angehörige zu bezahlen.
In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2025 zur Motion Hässig verweist der Bundesrat auf einen Bericht, der demnächst zu diesem Thema veröffentlicht werden soll. Der Bericht geht auf eine
Interpellation von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit vom 16. März 2023 zurück.
Auf Grundlage dieses Berichts will dann der Bundesrat entscheiden, ob gesetzgeberische Massnamen angezeigt sind und wenn ja, welche.